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Bundesgesetz · Bund (CH)
Teilrevision des Bundesgesetzes über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (Exportrisikoversicherungsgesetz, SERVG)
Die Teilrevision soll den Zugang zu den SERV-Leistungen erleichtern, den administrativen Aufwand reduzieren und die Einführung und Anpassung von Produkten vereinfachen. Dadurch kann die SERV gezielter auf die Bedürfnisse der Schweizer Exportwirtschaft eingehen. Ihr grundlegender Auftrag, Arbeitsplätze zu erhalten und schaffen sowie den Wirtschaftsstandort Schweiz zu fördern, bleibt unverändert.
Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/72/cons_1
Werdegang
- GeplantOktober 2026
- Vernehmlassung21.10.2026–04.02.2027noch 95 Tage
- ErgebnisberichtBundesrat
- Botschaftan das Parlament
- ParlamentGeschäftsnummer folgt
- Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
Dokumente der Vernehmlassung
- VernehmlassungsvorlagegespeichertDEFRIT
- Erläuternder BerichtgespeichertDEFRIT
- Synoptische TabellegespeichertDEFRIT
- AntwortformulargespeichertDEFRIT
- BegleitschreibengespeichertDEFRIT
- Begleitschreiben-2Begleitschreiben · gespeichertDEFRIT
- AdressatenlistegespeichertDEFRIT
Welche Erlasse sich ändern
- SR 946.10Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (Exportrisikoversicherungsgesetz, SERVG)
Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.
Diskussion
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