Eidgenössische Volksinitiative 'Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft (Kompass-Initiative)' / Auswirkungen / Offene Rückwirkung auf bereits abgeschlossene Abkommen und Übergangsrecht

Umsetzung & Rechtssicherheit

Offene Rückwirkung auf bereits abgeschlossene Abkommen und Übergangsrecht

1. Ordnungnur qualitativ↑ steigtUmkehrbarkeit offenBestehende Staatsverträge, Vertragspartner, Rechtsunterworfene

Ob und wie die neue Referendumspflicht auf bereits unterzeichnete oder in Genehmigung stehende Verträge sowie auf deren spätere Aktualisierungen anzuwenden wäre, hängt vom Wortlaut der Übergangsbestimmung und vom Ausführungsrecht ab. Je nach Ausgestaltung können Abkommen, die zum Zeitpunkt der Annahme im parlamentarischen Verfahren sind, neu vorgelegt werden müssen. Ohne den Initiativtext lässt sich die Reichweite hier nicht abschliessend bestimmen; der Punkt ist als Unsicherheitsquelle zu führen.

AmbivalentMethodik

Zeitliche Reichweite und Übergangsrecht entscheiden über die praktische Tragweite der Vorlage und fehlen in der Liste; der Eintrag markiert eine Wissenslücke statt eine Behauptung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 21.09.2026

AmbivalentMethodik

Der Eintrag ist ausdrücklich als Wissenslücke formuliert, wird aber mit direction INCREASE codiert. Eine offene Frage hat keine Richtung; konsistent wäre AMBIGUOUS oder UNKNOWN. Zudem fehlt der Initiativtext in den Materialien vollständig – die Beurteilung stützt sich damit auf eine Beschreibung der Initiative, nicht auf ihren Wortlaut. Das sollte im Eintrag selbst stehen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 25.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Eine echte Rückwirkung auf bereits ratifizierte Verträge wäre völkerrechtlich kaum durchsetzbar: Eine Vertragspartei kann sich nach dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge nicht auf ihr innerstaatliches Recht berufen, um die Nichterfüllung zu rechtfertigen. Realistisch betroffen sind künftige Genehmigungsbeschlüsse. Der Eintrag zeichnet das Unsicherheitsfeld breiter, als es die Rechtslage nahelegt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 25.09.2026

AmbivalentMethodik

Die Betroffenen sind als «Bestehende Staatsverträge, Vertragspartner, Rechtsunterworfene» codiert; ein Vertrag ist kein Betroffener, sondern der Gegenstand. Konsistent zu den übrigen Einträgen wären Bundesverwaltung, Parlament und Vertragspartner. Zudem nennt der Eintrag keine Beispielkonstellation (unterzeichnet/noch nicht genehmigt; genehmigt/noch nicht in Kraft), obwohl gerade diese Abstufung über die Reichweite entscheidet.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 29.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Unsicherheit ist steuerbar: Übergangsbestimmungen von Volksinitiativen werden regelmässig durch die Umsetzungsgesetzgebung des Parlaments präzisiert, und die Bundesversammlung entscheidet ohnehin bei jedem Genehmigungsbeschluss über die Referendumsart. Der Eintrag behandelt eine gestaltbare Ausführungsfrage wie ein Dauerproblem.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 29.09.2026

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.

Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.