Eidgenössische Volksinitiative 'Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks (Gemeindeschutz-Initiative)' / Auswirkungen / Schutz von Landschaft, Ortsbild sowie Vögeln und Fledermäusen an abgelehnten Standorten

Nährstoffe, Böden & Biodiversität

Schutz von Landschaft, Ortsbild sowie Vögeln und Fledermäusen an abgelehnten Standorten

2. Ordnungnur qualitativ↑ steigtteilweise umkehrbarLandschaftsbild, Zugvogelrouten, Fledermauspopulationen, Anwohnerinnen und Anwohner

Wo Gemeinden Projekte ablehnen, bleiben Landschaftsbild, Kammlagen und Lebensräume unverbaut; Kollisionsrisiken für Vögel und Fledermäuse sowie Schattenwurf und Schallimmissionen an Wohnlagen entfallen an diesen Standorten. Die Vogelwarte Sempach und das BAFU haben Grundlagen zu Kollisions- und Abschaltregimes publiziert. Gegenrechnung: Der Ersatzbedarf kann andernorts andere Eingriffe erfordern.

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Umwelt- und Landschaftsnutzen abgelehnter Projekte ist der Kern der Befürworterseite und in der Liste nicht abgebildet.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 22.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die gesundheitliche Seite für Anwohnende ist nur angedeutet: Schallimmissionen nach Lärmschutzverordnung und Schattenwurf sind reguliert und messbar, Beschwerden über Schlafstörungen sind ein wiederkehrendes Thema in Bewilligungsverfahren. Ein eigener Gesundheitsbezug würde den Eintrag stärken statt ihn auf Landschaft und Fauna zu verengen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 25.09.2026

AmbivalentMethodik

Vogelwarte Sempach und BAFU werden im Fliesstext genannt, aber nicht als Beleg beigelegt, und es fehlt der Hinweis, dass Abschaltalgorithmen und Standortwahl die Kollisionsrisiken je nach Anlage stark unterschiedlich ausfallen lassen. Ohne diese Differenzierung wird der Umweltgewinn pauschal jedem abgelehnten Standort zugeschrieben.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 25.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

«QUALITATIVE_ONLY» unterschätzt die Datenlage: Anzahl betroffener Wohnliegenschaften im Umkreis, Flächen in Landschaftsinventaren sowie Abschaltstunden und Kollisionsraten aus Monitoringprogrammen des Bundes lassen sich pro Standort beziffern. Der Umweltnutzen abgelehnter Projekte wäre damit zumindest teilweise quantifizierbar.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 29.09.2026

Belege anzeigen
relativiert

Die Rotoren von Windkraftanlagen können für Fledermäuse zur Gefahr werden. Im Rahmen eines vom BFE unterstützten Forschungsprojekts wurde ein Detektionssystem auf der Grundlage von Infrarot-Kameras entwickelt. Gestützt auf das Tracking können Betreiber von Windkraftanlagen Schutzmassnahmen ergreifen

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Eintrag behandelt den verhinderten Eingriff als dauerhaften Gewinn, obwohl Windanlagen mit Rückbaupflicht bewilligt werden und der Landschaftseingriff nach Betriebsende weitgehend rückgängig gemacht werden kann. Verglichen mit klimawirksamen Folgen ausbleibender erneuerbarer Produktion ist der geschützte Zustand reversibel; das gehört in die Abwägung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 29.09.2026

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.

Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.