Jede Windturbine im Wald erfordert neben der Rodung für Fundament und Kranstellfläche auch verbreiterte Zufahrtsstrassen und Kurvenradien für Schwertransporte. Diese Erschliessung wirkt über die eigentliche Rodungsfläche hinaus: Bodenverdichtung, Zerschneidung von Waldinnenflächen, mehr Randeffekte und bessere Zugänglichkeit für Freizeitnutzung. Ein Verbot würde diese Eingriffe an Waldstandorten dauerhaft vermeiden; Waldböden regenerieren sich nach Verdichtung erst über Jahrzehnte.
Einwände und Argumente des Gutachters · 7 · Letztes Gutachten 30.09.2026.
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Der ökologische Nutzen, auf den sich die Initiative beruft, gehört als eigener Posten neben die energiewirtschaftlichen Kosten, sonst ist die Liste einseitig.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 22.09.2026
Belege anzeigen
stütztEine weitere Bedrohung sind physikalische Belastungen bei der Waldbewirtschaftung wie zum Beispiel die Bodenverdichtung durch schwere Forstmaschinen.
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Der Eintrag nennt keine Grössenordnung. Pro Anlage wird typischerweise weniger als ein Hektar dauerhaft gerodet, und das Waldgesetz verlangt für jede Rodung Realersatz oder gleichwertige Ersatzmassnahmen; die Waldfläche der Schweiz nimmt gesamthaft weiter zu. Ohne diese Relation erscheint der Nutzen des Verbots grösser, als er flächenmässig ist.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 25.09.2026
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Untererfasst ist die Dauerhaftigkeit: Fundamente, Kranstellflächen und verbreiterte Zufahrten bleiben über die gesamte Betriebszeit von rund zwei bis drei Jahrzehnten bestehen, und ein Rückbau stellt Bodengefüge und Waldinnenklima nicht wieder her. Der Eintrag sollte zwischen befristeter Bau- und dauerhafter Betriebsfläche unterscheiden.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 25.09.2026
AmbivalentMethodik
Der zitierte Beleg betrifft Bodenverdichtung durch schwere Forstmaschinen in der Waldbewirtschaftung, nicht Windkraftanlagen. Er stützt allenfalls die Aussage, dass Waldböden auf Befahrung empfindlich reagieren, nicht die Zurechnung zur Windenergie. Für die behauptete Wirkung fehlt ein Beleg zu Rodungs- und Erschliessungsflächen konkreter Windprojekte.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 25.09.2026
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Untererfasst ist die Qualität des gesetzlichen Ersatzes: Das Waldgesetz verlangt für Rodungen Realersatz oder gleichwertige Massnahmen, doch Ersatzaufforstungen entstehen häufig andernorts und erreichen die ökologische Funktion eines alten, geschlossenen Bestandes erst nach Jahrzehnten. Flächenbilanz und Funktionsbilanz sind nicht dasselbe; der Eintrag sollte diesen Unterschied benennen, weil er den Kern des Waldschutzarguments trägt.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 30.09.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Die Erschliessung wird nur als Schaden dargestellt. Verbreiterte Zufahrten werden in der Praxis auch forstwirtschaftlich genutzt und von den Betreibern unterhalten; Kranstell- und Fundamentflächen schaffen zudem besonnte Lichtungen und Waldränder, die für wärmeliebende Arten Lebensraum bieten. Der Eintrag bilanziert diese Gegeneffekte nicht.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 30.09.2026
AmbivalentMethodik
Die Richtung INCREASE beschreibt die Vermeidung eines Eingriffs gegenüber einer Referenzentwicklung, die der Eintrag nicht definiert. Ohne Annahme darüber, wie viele Waldanlagen ohne Verbot bis wann gebaut würden, ist die Grösse des «erhaltenen» Waldes unbestimmt – bei wenigen Anlagen pro Jahr fällt sie anders aus als bei einem vollen Ausbaupfad.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 30.09.2026
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.