Ein Verbot von Tierversuchen würde die Zahl der jährlich in der Schweiz für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere unmittelbar gegen null führen. Die amtliche Tierversuchsstatistik des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen weist in den letzten Jahren eine Grössenordnung von rund einer halben Million Tieren pro Jahr aus, überwiegend Mäuse, dazu Ratten, Fische und Vögel; belastende Versuche der Schweregrade 2 und 3 machen davon einen Teil aus. Der Effekt tritt direkt mit dem Inkrafttreten ein, ist aber durch spätere Gesetzgebung grundsätzlich umkehrbar. Wie vollständig er ausfällt, hängt davon ab, ob die Initiative Ausnahmen oder Übergangsfristen vorsieht.
Einwände und Argumente des Gutachters · 6 · Letztes Gutachten 02.10.2026.
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Der Kernnutzen der Initiative aus Sicht der Befürworter fehlt in der Liste vollständig und ist mit amtlicher Statistik quantifizierbar.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 23.09.2026
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stütztDie Tierversuchsstatistik zeigt, wie viele Tiere in der Schweiz in Tierversuchen eingesetzt werden, in welchen Schweregraden die Versuche stattfinden und für welche Forschungsbereiche sie eingesetzt werden. ... Im Jahr 2025 wurden in der Schweiz insgesamt 507 863 Tiere in Tierversuchen eingesetzt.
- QuelleStatistik Tierversuche · Schweizerischer Bundesrat / Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
- Versionabgerufen 23.09.2026 · sha256 7cfa94…007ee247
AmbivalentMethodik
Die Zahl von 507'863 Tieren (Jahr 2025) umfasst sämtliche Schweregrade, einschliesslich Schweregrad 0 (keine Belastung) und 1. Die Beschreibung spricht pauschal von «Tieren für Versuche» und nennt die Schweregradverteilung nur vage («machen einen Teil aus»). Für die Einschätzung des Tierwohlnutzens wäre die Aufteilung nach Schweregraden auszuweisen, da sie in der amtlichen Statistik publiziert wird.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 26.09.2026
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relativiertIm Jahr 2025 wurden gesamthaft 507 863 Tiere in Tierversuchen eingesetzt. (…) Im Schweregrad 2 wurden 2025 rund 142 000 Tiere eingesetzt. (…) Die Anzahl der Tiereinsätze im Schweregrad 3 stieg auf 29 413 Tiere.
- QuelleStatistik Tierversuche · Schweizerischer Bundesrat / Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
- Versionabgerufen 26.09.2026 · sha256 25d5e2…27f407fd
AmbivalentMethodik
Die Einstufung als «QUANTIFIED» und «umkehrbar durch spätere Gesetzgebung» ist zu optimistisch. Quantifiziert ist nur der Ausgangsbestand, nicht der tatsächliche Rückgang, der vom Verfassungswortlaut, von Ausnahmen und Übergangsfristen abhängt – und der Initiativtext liegt dem Eintrag nicht bei. Eine Verfassungsbestimmung lässt sich zudem nur über eine neue Volksabstimmung zurücknehmen; «PARTIALLY_REVERSIBLE» wäre konsistenter.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 26.09.2026
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Die Statistik zählt nur Tiere, die tatsächlich in einem Versuch eingesetzt werden. Nicht erfasst sind Zucht- und Linienüberschüsse sowie Tiere, die zur Organentnahme getötet werden; diese werden in separaten Erhebungen geführt. Der Tierwohlnutzen eines Verbots wäre entsprechend grösser als die genannte halbe Million.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 26.09.2026
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relativiertErstmals per Ende Februar 2027 müssen Versuchstierhaltungen nicht nur die Anzahl der gezüchteten, erzeugten und importierten Tiere melden, sondern zusätzlich zwei neue Kategorien ausweisen: … sowie Tiere, die nicht in einem Tierversuch eingesetzt und getötet wurden beziehungsweise verendet sind.
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
«Unmittelbar gegen null» unterschlägt, dass ein Teil der Versuche gesetzlich vorgeschrieben ist – etwa toxikologische Prüfungen für Arzneimittelzulassungen oder Chargenprüfungen. Solche Versuche verschwinden nicht, sie werden anderswo durchgeführt oder das betreffende Produkt fällt in der Schweiz aus. Der Eintrag misst damit eine Statistik, nicht ein Ergebnis.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 26.09.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Die Zahl umfasst auch Versuche ohne Belastung, etwa Beobachtungs- und Feldstudien an Wild-, Nutz- und Heimtieren sowie reine Blutentnahmen in der Diagnostik. Ein pauschales Verbot träfe diese Vorhaben gleich hart wie belastende Experimente, ohne dass dort Tierleid wegfällt; verloren gingen dafür ökologische Monitoring- und Nutztierdaten. Die Darstellung «Zahl gegen null» verwechselt Tierzahl mit Tierleid.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 02.10.2026
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.