Eidgenössische Volksinitiative 'Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)' / Auswirkungen / Mehr Selbstbestimmung und Wahlfreiheit bei der Wohnform für Menschen mit Behinderungen

Sozialhilfe

Mehr Selbstbestimmung und Wahlfreiheit bei der Wohnform für Menschen mit Behinderungen

direktteilweise quantifizierbar↑ steigtumkehrbarMenschen mit Behinderungen, insbesondere Personen mit hohem Unterstützungsbedarf, die heute in Institutionen leben

Die Initiative verankert einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe und auf Unterstützung bei der Wahl der Wohn- und Lebensform. Heute ist der Zugang zum IV-Assistenzbeitrag an Voraussetzungen (u. a. Hilflosenentschädigung, Ausschluss bestimmter Konstellationen) gebunden, und die Zahl der Beziehenden ist gemessen an den rund 1,8 Millionen Menschen mit Behinderung in der Schweiz klein. Ein verfassungsmässiger Anspruch würde den Druck erhöhen, ambulante Alternativen flächendeckend verfügbar zu machen. Der tatsächliche Zugewinn hängt von Ausführungsrecht und Angebot ab.

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der eigentliche Zweck der Vorlage – Autonomie statt Heimzuweisung – gehört als eigenständige Wirkung auf die Liste.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 23.09.2026

Belege anzeigen
stützt

Statistik der Invalidenversicherung IV Zum Hauptinhalt springen Alle Schweizer Bundesbehörden Leichte Sprache Gebärdensprache Sprach Dropdown Deutsch ausgewählt DE FR IT EN Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Suche Such

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Ein Verfassungsanspruch schafft weder barrierefreien Wohnraum noch Assistenzpersonal. Solange Angebot und Fachkräfte fehlen, bleibt die «Wahlfreiheit» für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf weitgehend programmatisch, und der Zugewinn könnte vor allem denen zufallen, die ihre Assistenz selbst organisieren können. Der Eintrag nennt diese Ungleichverteilung des Nutzens innerhalb der Zielgruppe nicht.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 26.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Eintrag beschreibt den Zugewinn nur als «Druck», ambulante Alternativen bereitzustellen. Aus Sicht der Befürworterinnen entsteht ein individuell einklagbarer Anspruch, der heute fehlt: Das BehiG verbietet Benachteiligung, begründet aber keinen Leistungsanspruch auf eine selbstgewählte Wohnform. Genau diese Lücke zwischen Diskriminierungsverbot und Leistungsrecht sollte der Eintrag benennen, sonst erscheint die Wirkung als blosse Absichtserklärung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 02.10.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Wahlfreiheit ist nicht in jeder Konstellation ein Gewinn: Bei hohem Pflege- und Betreuungsbedarf, bei kognitiven Beeinträchtigungen oder bei fehlendem sozialem Umfeld kann ein institutionelles Angebot Versorgungssicherheit und Qualitätsaufsicht bieten, die eine privat organisierte Assistenz nicht garantiert. Ein Abbau stationärer Plätze zugunsten ambulanter Lösungen kann für diese Gruppe eine Verschlechterung bedeuten; der Eintrag kennt nur die Aufwärtsrichtung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 02.10.2026

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.

Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.

Belege zur Auswirkung (1)

stützt

Statistik der Invalidenversicherung IV Zum Hauptinhalt springen Alle Schweizer Bundesbehörden Leichte Sprache Gebärdensprache Sprach Dropdown Deutsch ausgewählt DE FR IT EN Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Suche Such

BSV, IV-Statistik, Anzahl Bezügerinnen und Bezüger des Assistenzbeitrags

  • Fragment#1 · Passage, vom Gutachter zitiert
  • Versionabgerufen 23.09.2026 · HTML · sha256 29f73c…9ef8f523
  • QuelleStatistik der Invalidenversicherung IV
  • HerausgeberBundesamt für Sozialversicherungen BSV