Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!' / Auswirkungen / Höhere Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden auf den zusätzlichen Renten

Öffentliche Haushalte

Höhere Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden auf den zusätzlichen Renten

1. Ordnungquantifizierbar↑ steigtumkehrbarBund, Kantone und Gemeinden; steuerpflichtige Rentnerehepaare

AHV-Renten sind als Einkommen vollständig steuerbar. Entfällt die Plafonierung, steigt das steuerbare Einkommen der betroffenen Ehepaare, und ein Teil der zusätzlichen Rentenzahlungen fliesst über die direkte Bundessteuer sowie die Kantons- und Gemeindesteuern an die öffentliche Hand zurück. Weil die Begünstigten überdurchschnittlich häufig in höheren Einkommenssegmenten liegen (siehe I5), ist die Rückflussquote höher als bei einem breiten Rentenausbau. Die Grössenordnung lässt sich aus der Eidgenössischen Steuerstatistik und den Grenzsteuersätzen für Ehepaare abschätzen. Der Posten gehört neben I7 auf die Gegenseite der Fiskalbilanz, damit die Nettobelastung von AHV-Fonds und öffentlicher Hand nicht überzeichnet wird.

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Liste weist die Ausgabenseite detailliert aus; der steuerliche Rückfluss als zweiter Gegenposten fehlt und verändert die Nettofiskalbilanz spürbar.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 25.09.2026

Belege anzeigen
stützt

Hier finden Sie die Statistiken zur direkten Bundessteuer, die sowohl die natürlichen als auch die juristischen Personen betreffen

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Steuerrückfluss landet bei Bund, Kantonen und Gemeinden, nicht beim AHV-Ausgleichsfonds. Die Finanzierungslücke der AHV, um die die Vorlage geführt wird, wird dadurch nicht kleiner. Der Eintrag sollte diese Kassentrennung nennen, sonst wirkt er wie eine Verrechnung, die haushaltsrechtlich nicht stattfindet.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 30.09.2026

AmbivalentMethodik

Die Kostenseite wird in Milliarden beziffert, der Rückfluss gar nicht – obwohl die Beschreibung ihn als abschätzbar bezeichnet. Der einzige Beleg ist ein Seitentitel der ESTV-Statistikseite. Solche asymmetrische Detailtiefe verzerrt die Bilanz unabhängig davon, in welche Richtung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 30.09.2026

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.

Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.

Belege zur Auswirkung (1)

stützt

Hier finden Sie die Statistiken zur direkten Bundessteuer, die sowohl die natürlichen als auch die juristischen Personen betreffen

ESTV, Eidgenössische Steuerstatistik (direkte Bundessteuer natürliche Personen); Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Besteuerung von Renteneinkünften