Aussenwirtschaft & Handel
Import- und Handelsfolgen bei einem Vermarktungsverbot für Produkte aus Tierversuchen
1. Ordnungteilweise quantifizierbar↓ sinktumkehrbarImporteure, Pharma- und Chemiehandel, Konsumentinnen und Konsumenten
Enthält die Initiative – wie die 2022 abgelehnte Vorgängerinitiative – ein Verbot, Produkte einzuführen oder zu vermarkten, für deren Entwicklung Tierversuche durchgeführt wurden, so wäre ein grosser Teil der heute eingeführten Arzneimittel, Medizinprodukte und Chemikalien betroffen, weil deren Zulassungsdossiers international vorgeschriebene Tierversuchsdaten enthalten. Ein solches Verbot berührt zudem die Verpflichtungen der Schweiz aus dem WTO-Recht (Handelshemmnisse) und aus sektoriellen Abkommen mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen. Ohne den genauen Wortlaut ist die Reichweite offen; sie ist aber der entscheidende Hebel für alle Folgewirkungen auf Versorgung und Preise.
Einwände und Argumente des Gutachters · 2 · Letztes Gutachten 02.10.2026.
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Ob überhaupt und wie stark sich Versuche ins Ausland verlagern (I3) und wie die Versorgung betroffen ist, hängt am Import- und Vermarktungsverbot. Dieser Mechanismus fehlt in der Liste vollständig, obwohl er die handelsrechtliche Kernfrage der Vorlage ist.
2 Belege, von schwur.ch geprüft · Gutachter 26.09.2026
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stütztDie Volksinitiative fordert ein Verbot von Tierversuchen. Produkte, die unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden, sollen zudem nicht mehr importiert werden dürfen.
stütztFedlex DE: Vielen Dank, dass Sie sie die Website des Bundesrechts aufgerufen haben; sie ist nur mit einem Javascript-fähigen Browser verfügbar. Um diese Website optimal nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser zu verwenden. FR: Merci d'avoir rejoint le site du droit fédéral; ce
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Nicht abgebildet ist die Umgehung: Bei einem Vermarktungsverbot entstehen Anreize zu Privatimporten, Bezug über Nachbarländer und Grauimporten von Medikamenten, mit entsprechenden Qualitäts- und Haftungsrisiken. Der Handel schrumpft dann nicht einfach, er verlagert sich in unkontrollierte Kanäle – eine Wirkung, die der Eintrag unter «DECREASE» nicht erfasst.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 02.10.2026
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.