Zusatzfinanzierung der AHV / Auswirkungen / Höhere Preise – je nachdem, wie viel die Unternehmen weitergeben

Preise & Kaufkraft

Höhere Preise – je nachdem, wie viel die Unternehmen weitergeben

1. Ordnungnur qualitativ↑ steigtumkehrbarKonsumentinnen und Konsumenten

Eine höhere Mehrwertsteuer wirkt laut Bundesrat auf das allgemeine Preisniveau und damit auf die Kaufkraft der Haushalte. Wie stark und wie rasch, hängt davon ab, wie viel die Unternehmen weitergeben: in der Regel nicht vollständig und nicht sofort, sondern womöglich über mehrere Jahre. Bei der Einführung der Mehrwertsteuer 1995 und bei der Erhöhung zugunsten der AHV 1999 wurden 75 und 65 Prozent weitergegeben. Die Botschaft beziffert die Wirkung auf die Preise nur für die ursprünglich beantragten 0,7 Prozentpunkte; für die beschlossenen Sätze nennen die vorliegenden Quellen keine Zahl.

AmbivalentMethodik

Der Preiseffekt bleibt völlig unbeziffert. Er lässt sich eingrenzen: 0,4 Punkte auf einem Normalsatz von 8,1 Prozent entsprechen bei vollständiger Überwälzung rund 0,37 Prozent höheren Preisen bei normalsatzbesteuerten Gütern; da Mieten, Gesundheitsleistungen und Lebensmittel im Landesindex stark gewichtet, aber nicht oder reduziert belastet sind, fällt der Effekt auf den Gesamtindex deutlich kleiner aus. Diese Eingrenzung ist eigene Ableitung aus der Indexstruktur.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 24.09.2026

Belege anzeigen
relativiert

Landesindex der Konsumentenpreise (LIK): Warenkorb und Gewichte

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Es handelt sich um einen einmaligen Niveaueffekt, nicht um dauerhaft höhere Inflation. Die letzte Erhöhung des Normalsatzes von 7,7 auf 8,1 Prozent per 1. Januar 2024 im Rahmen von AHV 21 lässt sich im Landesindex der Konsumentenpreise auf ihre tatsächliche Preiswirkung prüfen; dieser Erfahrungswert fehlt im Eintrag.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 24.09.2026

Belege anzeigen
relativiert

Die Konsumentenpreise sind im Januar um 0,2% gestiegen – Landesindex der Konsumentenpreise im Januar 2024

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Eintrag erwähnt nur die unvollständige Überwälzung, nicht die Dauerhaftigkeit: Preise werden nach einer Satzerhöhung praktisch nie wieder gesenkt, die Kaufkraftminderung ist faktisch irreversibel. Zudem trifft sie Haushalte in einer Phase, in der Mieten und Krankenkassenprämien das Budget ohnehin belasten.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 24.09.2026

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.

Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.

Belege zur Auswirkung (4)

Kontext

In der Schweiz zeigte sich bei der Einführung der MWST 1995 und der Steuersatzerhöhung per 1. Januar 1999 zugunsten der AHV eine Überwälzung der Steuermehrbelastungen auf die Konsumentinnen und Konsumenten von 75 Prozent (1995) und 65 Prozent (1999).