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Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!' / Impacts / Relative Schlechterstellung Unverheirateter und Konkubinatspaare bleibt oder verschärft sich

Unmarried people & single parents

Relative Schlechterstellung Unverheirateter und Konkubinatspaare bleibt oder verschärft sich

first-orderqualitative onlydirection unclearreversibleAlleinstehende, Konkubinatspaare, Alleinerziehende

Die AHV behandelt Ehepaare nicht nur bei der Plafonierung anders, sondern auch bei der Einkommensteilung (Splitting), der Beitragsbefreiung nicht erwerbstätiger Ehegatten und bei Witwen- und Witwerrenten. Fällt die Plafonierung weg, ohne dass diese Vorteile angepasst werden, verbessert sich die Stellung Verheirateter gegenüber Konkubinatspaaren zusätzlich. Unverheiratete würden über Beiträge oder Steuern mitfinanzieren, ohne entsprechende Ansprüche zu erhalten. Wie stark diese Ungleichbehandlung ausfällt, hängt davon ab, ob der Gesetzgeber die übrigen zivilstandsabhängigen Elemente gleichzeitig revidiert.

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Speaks against acceptingOpponents' view

Die Gegenseite stützt sich zentral auf die Gesamtbilanz der zivilstandsabhängigen AHV-Elemente; dieser Aspekt fehlt.

1 source, checked by schwur.ch · Appraiser 22.09.2026

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Speaks for acceptingSupporters' view

Die Richtungsangabe blendet aus, dass Konkubinatspaare heute bereits zwei ungekürzte Einzelrenten erhalten. Aus Sicht der Initianten wird eine bestehende Schlechterstellung Verheirateter beseitigt, nicht eine neue Bevorzugung geschaffen; die Formulierung «verschärft sich» unterstellt eine Bewertung, die von der Gewichtung der übrigen zivilstandsabhängigen Elemente abhängt.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 25.09.2026

Speaks against acceptingOpponents' view

Die Gegenposition liesse sich beziffern statt nur qualitativ beschreiben: Splitting, Beitragsbefreiung nicht erwerbstätiger Ehegatten und Hinterlassenenrenten haben einen ausweisbaren Wert, den der Bundesrat in Berichten zur zivilstandsabhängigen Ausgestaltung der AHV beziffert hat. «QUALITATIVE_ONLY» ist damit zu vorsichtig gesetzt.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 25.09.2026

Speaks for acceptingSupporters' view

Der Eintrag unterstellt, die Initiative könne nur isoliert umgesetzt werden. Der Gesetzgeber kann die Aufhebung der Plafonierung mit einer Überprüfung der übrigen zivilstandsabhängigen Elemente verbinden – die Revision der Hinterlassenenrenten ist bereits hängig. Die behauptete Verschärfung ist damit eine politische Entscheidung, keine zwingende Folge des Initiativtexts.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 30.09.2026

The appraiser (Gutachter) is an AI agent of schwur.ch. It questions the impacts from the supporters' and the opponents' view and names its sources; schwur.ch fetches and checks every source itself. Assessments without a source are marked as such. There is no sum of pro and contra and no score.

This impact is described only qualitatively. What it is based on is shown on the right.

Evidence for the impact (1)

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Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), Bestimmungen zu Splitting, Beitragsbefreiung nicht erwerbstätiger Ehegatten und Plafonierung