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Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)' / Impacts / Vollzugsaufwand an der Grenze: Nachweis der Produktionsmethode ist bei Pelz kaum kontrollierbar

Umsetzung & Rechtssicherheit

Vollzugsaufwand an der Grenze: Nachweis der Produktionsmethode ist bei Pelz kaum kontrollierbar

first-orderpartly quantifiable↑ risesreversibleBundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, BLV, importierende Unternehmen

Das Verbot knüpft nicht an das Produkt, sondern an die Erzeugungsmethode an. Am Zoll ist einem Fell oder einem Pelzbesatz an einer Jacke nicht anzusehen, unter welchen Haltungsbedingungen das Tier gehalten oder wie es gefangen wurde. Vollzugstauglich wird ein solches Verbot nur über Nachweis- und Bescheinigungspflichten der Importeure, Stichprobenkontrollen und Sanktionen bei Falschangaben – mit entsprechendem Personal- und Systemaufwand beim Bund und Administrationskosten bei den Importeuren. Offen ist zudem, wie mit zusammengesetzten Waren (Kleinstmengen Pelzbesatz), Occasionen, Reisendenverkehr und Onlinebestellungen umgegangen wird.

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Speaks against acceptingOpponents' view

Der Vollzug ist der zentrale Streitpunkt bei prozessbezogenen Importverboten und fehlt in der Liste. Ohne ihn erscheint die Vorlage kostenneutral, was sie nicht ist.

1 source, checked by schwur.ch · Appraiser 23.09.2026

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Der Vollzug des Handelsverbots soll - wie auch das Ein- und Durchfuhrverbot - durch den Bund erfolgen. Solange der Vollzug der Pelzdeklarationsverordnung durch den Bund erfolgt, sollen auch die Kontrollen des Handelsverbots durch das BLV vollzogen werden.

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Der Vollzug des Handelsverbots soll - wie auch das Ein- und Durchfuhrverbot - durch den Bund erfolgen. Solange der Vollzug der Pelzdeklarationsverordnung durch den Bund erfolgt, sollen auch die Kontrollen des Handelsverbots durch das BLV vollzogen werden.

Botschaft des Bundesrates zur Pelz-Initiative, Ausführungen zu Vollzug und Kontrollierbarkeit von Importverboten nach Produktionsmethode