Der Vollzug ist der zentrale Streitpunkt bei prozessbezogenen Importverboten und fehlt in der Liste. Ohne ihn erscheint die Vorlage kostenneutral, was sie nicht ist.
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Der Vollzug des Handelsverbots soll - wie auch das Ein- und Durchfuhrverbot - durch den Bund erfolgen. Solange der Vollzug der Pelzdeklarationsverordnung durch den Bund erfolgt, sollen auch die Kontrollen des Handelsverbots durch das BLV vollzogen werden.
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Tierschutzgesetzes) · Schweizerischer Bundesrat / Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
- Versionconsulté le 23.09.2026 · sha256 b7745c…07504214
