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Parliament / Business / 25.436

25.436Parlamentarische InitiativeEJPDpending

Landesverweisungen durch Strafbefehl

submitted on 10.04.2025 in the Sondersession 5. 2025First chamber: National CouncilBeratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen (03.07.2026)

StrafrechtMigration

  • LegislationAssigned by a rule: A parliamentary initiative: a draft act from Parliament itself.

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 10.04.2025RK-NBeschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission)
  2. 23.04.2026RK-SKeine Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)

Die gesetzlichen Grundlagen sind so anzupassen, dass die Anordnung einer Landesverweisung gegenüber Ausländern ohne Aufenthaltsrecht auch im Strafbefehlsverfahren ermöglicht wird.

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Für die Schaffung dieser Möglichkeit spricht, dass in diesen Fällen eine Anklage vor Gericht nicht mehr zwingend erforderlich ist, wodurch die Justiz entlastet wird. Gleichzeitig wird vermieden, dass aus prozessökonomischen Gründen auf die Landesverweisung verzichtet wird. Die Rechte der Beschuldigten bleiben erhalten, weil ihnen weiterhin die Möglichkeit der unbegründeten Einsprache innerhalb von 10 Tagen gem. Art. 354 StPO zur Verfügung steht, um das ordentliche Verfahren in Gang zu setzen. Ausserdem bleibt die notwendige Verteidigung gem. Art. 130 Bst. b StPO erhalten.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 19.09.2026. Raw data

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