Parliament / Business / 26.7350
PFAS - Kostenfolge von Rückrufen
submitted on 03.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilErledigt (08.06.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 08.06.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
Die letzte Woche veröffentlichte Weisung zu den Höchstwerten für PFAS sieht eine Vereinheitlichung des Vollzugs durch die Kantone vor. Bei Überschreiten der Höchstwerte werden Produkte derselben Charge zurückgerufen und vorsorglich sichergestellt. Die Folgen des Rückrufs können finanziell schwerwiegend sein. - Wer trägt die durch solche Rückrufe entstehenden Kosten? - Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat verhindern, dass der Produzent die Folgen nicht mitverursachter Rückrufe tragen muss?
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The Federal Council's opinion
Gemäss Lebensmittelrecht muss ein Lebensmittelbetrieb mittels Selbstkontrolle sicherstellen, dass die Produkte, die er einkauft, produziert oder in Verkehr bringt, den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Dies ist ein wichtiges Instrument, um die rechtliche Konformität zu garantieren und so Rückrufe möglichst zu verhindern. Bei einem Rückruf trägt der Inverkehrbringer die damit verbundenen Kosten. Er kann sich mittels privatrechtlicher Verträge oder Versicherungen dagegen absichern.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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