Parlament / Geschäfte / 26.7350
PFAS - Kostenfolge von Rückrufen
eingereicht am 03.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (08.06.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 08.06.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Die letzte Woche veröffentlichte Weisung zu den Höchstwerten für PFAS sieht eine Vereinheitlichung des Vollzugs durch die Kantone vor. Bei Überschreiten der Höchstwerte werden Produkte derselben Charge zurückgerufen und vorsorglich sichergestellt. Die Folgen des Rückrufs können finanziell schwerwiegend sein. - Wer trägt die durch solche Rückrufe entstehenden Kosten? - Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat verhindern, dass der Produzent die Folgen nicht mitverursachter Rückrufe tragen muss?
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss Lebensmittelrecht muss ein Lebensmittelbetrieb mittels Selbstkontrolle sicherstellen, dass die Produkte, die er einkauft, produziert oder in Verkehr bringt, den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Dies ist ein wichtiges Instrument, um die rechtliche Konformität zu garantieren und so Rückrufe möglichst zu verhindern. Bei einem Rückruf trägt der Inverkehrbringer die damit verbundenen Kosten. Er kann sich mittels privatrechtlicher Verträge oder Versicherungen dagegen absichern.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
