Parlamento / Oggetti / 26.7350
PFAS - Kostenfolge von Rückrufen
depositato il 03.06.2026 nella Sessione estiva 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (08.06.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
- 08.06.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda
Testo depositato
Die letzte Woche veröffentlichte Weisung zu den Höchstwerten für PFAS sieht eine Vereinheitlichung des Vollzugs durch die Kantone vor. Bei Überschreiten der Höchstwerte werden Produkte derselben Charge zurückgerufen und vorsorglich sichergestellt. Die Folgen des Rückrufs können finanziell schwerwiegend sein. - Wer trägt die durch solche Rückrufe entstehenden Kosten? - Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat verhindern, dass der Produzent die Folgen nicht mitverursachter Rückrufe tragen muss?
Questo testo esiste solo in tedesco.
Parere del Consiglio federale
Gemäss Lebensmittelrecht muss ein Lebensmittelbetrieb mittels Selbstkontrolle sicherstellen, dass die Produkte, die er einkauft, produziert oder in Verkehr bringt, den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Dies ist ein wichtiges Instrument, um die rechtliche Konformität zu garantieren und so Rückrufe möglichst zu verhindern. Bei einem Rückruf trägt der Inverkehrbringer die damit verbundenen Kosten. Er kann sich mittels privatrechtlicher Verträge oder Versicherungen dagegen absichern.
Questo testo esiste solo in tedesco.
Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 18.09.2026. Dati grezzi
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