The content is machine-translated from German and has not been reviewed; the German original is authoritative. Quotations from sources appear in their original language.

Parliament / Business / 26.7443

26.7443Fragestunde. FrageEJPDsettled

Sind die Bundesasylzentren rechtsfreie Räume betreffend Hausdurchsuchungen?

submitted on 03.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilErledigt (08.06.2026)

StrafrechtMigration

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 08.06.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage

In den Medien wurde über folgende Ereignisse berichtet: Einer Person wurden Vermögensgegenstände gestohlen, die sie dann elektronisch in einem BAZ geortet hat. Das SEM teilte via Medien mit, ohne Einverständnis der Bewohner im BAZ könne nur die Polizei Durchsuchungen vornehmen, da die Rechtsgrundlagen fehlen würden. Unabhängig des positiven Ausganges für die bestohlene Person: Welche Rechtsgrundlagen müssen wie geändert werden, damit Geschädigte zu ihrem Recht kommen?

This text exists only in German.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) oder das Sicherheitspersonal in den Bundesasylzentren (BAZ) können jederzeit eine Durchsuchung in einem BAZ durchführen und Gegenstände sicherstellen. Ausserdem gewährt das SEM der Polizei oder anderen Behörden Zutritt, wenn sie diesen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen.

Dabei sind die Persönlichkeitsrechte anderer Bewohnerinnen und Bewohner in den BAZ angemessen zu berücksichtigen. Auch die Verhältnis- und Zweckmässigkeit bei der Durchsuchung eines ganzen Zentrums und die dafür aufgewendeten Ressourcen aller beteiligten Behörden werden hinsichtlich des Delikts und möglicher Massnahmen mitberücksichtigt.

Asylsuchende werden bei jedem Einlass in ein BAZ durchsucht. Wird während der Durchsuchung Deliktgut sichergestellt, avisiert das SEM die Polizei.

Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen erachtet der Bundesrat als nicht notwendig.

This text exists only in German.

Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data

Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.