Parlamento / Oggetti / 26.7443
Sind die Bundesasylzentren rechtsfreie Räume betreffend Hausdurchsuchungen?
depositato il 03.06.2026 nella Sessione estiva 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (08.06.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
- 08.06.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda
Testo depositato
In den Medien wurde über folgende Ereignisse berichtet: Einer Person wurden Vermögensgegenstände gestohlen, die sie dann elektronisch in einem BAZ geortet hat. Das SEM teilte via Medien mit, ohne Einverständnis der Bewohner im BAZ könne nur die Polizei Durchsuchungen vornehmen, da die Rechtsgrundlagen fehlen würden. Unabhängig des positiven Ausganges für die bestohlene Person: Welche Rechtsgrundlagen müssen wie geändert werden, damit Geschädigte zu ihrem Recht kommen?
Questo testo esiste solo in tedesco.
Parere del Consiglio federale
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) oder das Sicherheitspersonal in den Bundesasylzentren (BAZ) können jederzeit eine Durchsuchung in einem BAZ durchführen und Gegenstände sicherstellen. Ausserdem gewährt das SEM der Polizei oder anderen Behörden Zutritt, wenn sie diesen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen.
Dabei sind die Persönlichkeitsrechte anderer Bewohnerinnen und Bewohner in den BAZ angemessen zu berücksichtigen. Auch die Verhältnis- und Zweckmässigkeit bei der Durchsuchung eines ganzen Zentrums und die dafür aufgewendeten Ressourcen aller beteiligten Behörden werden hinsichtlich des Delikts und möglicher Massnahmen mitberücksichtigt.
Asylsuchende werden bei jedem Einlass in ein BAZ durchsucht. Wird während der Durchsuchung Deliktgut sichergestellt, avisiert das SEM die Polizei.
Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen erachtet der Bundesrat als nicht notwendig.
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Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 18.09.2026. Dati grezzi
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