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Парламент / Справи / 26.7443

26.7443Fragestunde. FrageEJPDзавершена

Sind die Bundesasylzentren rechtsfreie Räume betreffend Hausdurchsuchungen?

подано 03.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаErledigt (08.06.2026)

StrafrechtMigration

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

  1. 08.06.2026Національна радаSchriftliche Beantwortung der Frage

In den Medien wurde über folgende Ereignisse berichtet: Einer Person wurden Vermögensgegenstände gestohlen, die sie dann elektronisch in einem BAZ geortet hat. Das SEM teilte via Medien mit, ohne Einverständnis der Bewohner im BAZ könne nur die Polizei Durchsuchungen vornehmen, da die Rechtsgrundlagen fehlen würden. Unabhängig des positiven Ausganges für die bestohlene Person: Welche Rechtsgrundlagen müssen wie geändert werden, damit Geschädigte zu ihrem Recht kommen?

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Das Staatssekretariat für Migration (SEM) oder das Sicherheitspersonal in den Bundesasylzentren (BAZ) können jederzeit eine Durchsuchung in einem BAZ durchführen und Gegenstände sicherstellen. Ausserdem gewährt das SEM der Polizei oder anderen Behörden Zutritt, wenn sie diesen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen.

Dabei sind die Persönlichkeitsrechte anderer Bewohnerinnen und Bewohner in den BAZ angemessen zu berücksichtigen. Auch die Verhältnis- und Zweckmässigkeit bei der Durchsuchung eines ganzen Zentrums und die dafür aufgewendeten Ressourcen aller beteiligten Behörden werden hinsichtlich des Delikts und möglicher Massnahmen mitberücksichtigt.

Asylsuchende werden bei jedem Einlass in ein BAZ durchsucht. Wird während der Durchsuchung Deliktgut sichergestellt, avisiert das SEM die Polizei.

Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen erachtet der Bundesrat als nicht notwendig.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані

Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.