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26.7443Fragestunde. FrageEJPDerledigt

Sind die Bundesasylzentren rechtsfreie Räume betreffend Hausdurchsuchungen?

eingereicht am 03.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (08.06.2026)

StrafrechtMigration

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 08.06.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage

In den Medien wurde über folgende Ereignisse berichtet: Einer Person wurden Vermögensgegenstände gestohlen, die sie dann elektronisch in einem BAZ geortet hat. Das SEM teilte via Medien mit, ohne Einverständnis der Bewohner im BAZ könne nur die Polizei Durchsuchungen vornehmen, da die Rechtsgrundlagen fehlen würden. Unabhängig des positiven Ausganges für die bestohlene Person: Welche Rechtsgrundlagen müssen wie geändert werden, damit Geschädigte zu ihrem Recht kommen?

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) oder das Sicherheitspersonal in den Bundesasylzentren (BAZ) können jederzeit eine Durchsuchung in einem BAZ durchführen und Gegenstände sicherstellen. Ausserdem gewährt das SEM der Polizei oder anderen Behörden Zutritt, wenn sie diesen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen.

Dabei sind die Persönlichkeitsrechte anderer Bewohnerinnen und Bewohner in den BAZ angemessen zu berücksichtigen. Auch die Verhältnis- und Zweckmässigkeit bei der Durchsuchung eines ganzen Zentrums und die dafür aufgewendeten Ressourcen aller beteiligten Behörden werden hinsichtlich des Delikts und möglicher Massnahmen mitberücksichtigt.

Asylsuchende werden bei jedem Einlass in ein BAZ durchsucht. Wird während der Durchsuchung Deliktgut sichergestellt, avisiert das SEM die Polizei.

Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen erachtet der Bundesrat als nicht notwendig.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.