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Parliament / Business / 26.7478

26.7478Fragestunde. FrageEFDsettled

Welche Gebühren und Abgaben belasten Bevölkerung und Unternehmen erheblich?

submitted on 08.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilErledigt (15.06.2026)

StaatspolitikWirtschaftSteuer

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 15.06.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage

Bevölkerung und Unternehmen werden zusehends von Gebühren und Abgaben belastet (höhere Teilzweckbindung bei der CO2-Abgabe, Netzzuschlag, Lohnzuschläge usw.). - Welche Abgaben (Gebühren, Abgaben, Lenkungsabgaben, Zuschläge etc.) führen zu Bruttoeinnahmen von mehr als 100 Mio pro Jahr? - Wie hoch sind die Bruttoeinnahmen dieser Abgaben? - Erfüllen diese Abgaben die verfassungsmässigen Anforderungen oder handelt es sich teilweise auch de facto um Steuern ohne ausreichende Verfassungsgrundlage?

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Auf Bundesebene führen acht Abgaben[BH1][HG2][LH3] zu Einnahmen von jeweils über 100 Millionen Franken pro Jahr. Es sind dies:

in Mio.

SR 2025

Nationalstrassenabgabe

435.5

Schwerverkehrsabgabe

1'696.0

Spielbankenabgabe

351.7

Lenkungsabgabe VOC

112.9

Lenkungsabgabe CO2

1'309.9

Wehrpflichtersatzabgabe

155.6

Netzzuschlag

1'228.0

Ergänzende Winterreserve

157.4

Total (Brutto)

5’447

Nicht[LH4] in dieser Zusammenstellung enthalten sind die Beiträge von Versicherten und Arbeitgebenden an die Sozialversicherungen im Umfang von insgesamt rund 160 Milliarden (2023), da diese nicht über den allgemeinen Bundeshaushalt fliessen.

Die Gesetzesgrundlagen zu diesen Einnahmen wurden von den eidgenössischen Räten beschlossen und entsprechend als verfassungsmässig beurteilt. Der Bundesrat hatte im spezifischen Fall der CO2-Abgabe im Rahmen des Entlastungsprogramms 27 eine befristete Erhöhung der Teilzweckbindung auf 41 Prozent als verfassungsmässig erachtet. Das Bundesamt für Justiz vertritt demgegenüber die Auffassung, dass Zweckbindungen von Lenkungsabgaben grundsätzlich nicht verfassungsmässig sind, weil diesfalls nicht die Lenkungswirkung, sondern der fiskalische Zweck im Vordergrund stehe.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data

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