Parlament / Geschäfte / 26.7478
Welche Gebühren und Abgaben belasten Bevölkerung und Unternehmen erheblich?
eingereicht am 08.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (15.06.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 15.06.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Bevölkerung und Unternehmen werden zusehends von Gebühren und Abgaben belastet (höhere Teilzweckbindung bei der CO2-Abgabe, Netzzuschlag, Lohnzuschläge usw.). - Welche Abgaben (Gebühren, Abgaben, Lenkungsabgaben, Zuschläge etc.) führen zu Bruttoeinnahmen von mehr als 100 Mio pro Jahr? - Wie hoch sind die Bruttoeinnahmen dieser Abgaben? - Erfüllen diese Abgaben die verfassungsmässigen Anforderungen oder handelt es sich teilweise auch de facto um Steuern ohne ausreichende Verfassungsgrundlage?
Stellungnahme des Bundesrates
Auf Bundesebene führen acht Abgaben[BH1][HG2][LH3] zu Einnahmen von jeweils über 100 Millionen Franken pro Jahr. Es sind dies:
in Mio.
SR 2025
Nationalstrassenabgabe
435.5
Schwerverkehrsabgabe
1'696.0
Spielbankenabgabe
351.7
Lenkungsabgabe VOC
112.9
Lenkungsabgabe CO2
1'309.9
Wehrpflichtersatzabgabe
155.6
Netzzuschlag
1'228.0
Ergänzende Winterreserve
157.4
Total (Brutto)
5’447
Nicht[LH4] in dieser Zusammenstellung enthalten sind die Beiträge von Versicherten und Arbeitgebenden an die Sozialversicherungen im Umfang von insgesamt rund 160 Milliarden (2023), da diese nicht über den allgemeinen Bundeshaushalt fliessen.
Die Gesetzesgrundlagen zu diesen Einnahmen wurden von den eidgenössischen Räten beschlossen und entsprechend als verfassungsmässig beurteilt. Der Bundesrat hatte im spezifischen Fall der CO2-Abgabe im Rahmen des Entlastungsprogramms 27 eine befristete Erhöhung der Teilzweckbindung auf 41 Prozent als verfassungsmässig erachtet. Das Bundesamt für Justiz vertritt demgegenüber die Auffassung, dass Zweckbindungen von Lenkungsabgaben grundsätzlich nicht verfassungsmässig sind, weil diesfalls nicht die Lenkungswirkung, sondern der fiskalische Zweck im Vordergrund stehe.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
