Parliament / Business / 26.7744
Arbeitslose und Personenfreizügigkeit
submitted on 16.09.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilErledigt (21.09.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 21.09.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
- Ist es nach geltender Rechtslage möglich, dass die Schweiz EU-Bürgern, die via PFZ hierherkamen und die Stelle verloren haben und/oder Arbeitslosengelder erhalten, die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen? - Wenn ja, welches ist die rechtliche Grundlage? - Wie oft wurde dies letztes Jahr gemacht und wie oft seit 2022?
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The Federal Council's opinion
Die Kantone können EU/EFTA-Staatsangehörigen, welche unfreiwillig arbeitslos werden, die Aufenthaltsbewilligung entziehen. Die genauen Bedingungen sind in Artikel 61a des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) geregelt.
Wie lange das Aufenthaltsrecht nach einer unfreiwilligen Arbeitslosigkeit bestehen bleibt, hängt davon ab, wie lange die Person zuvor in der Schweiz gearbeitet hat. Wer Arbeitslosenentschädigung erhält, behält das Aufenthaltsrecht während dieser Zeit. Wer seine Stelle hingegen freiwillig aufgibt, verliert das Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer grundsätzlich sofort.
Wie viele EU/EFTA-Staatsangehörige ihr Aufenthaltsrecht so verloren haben, kann aktuell technisch nicht erfasst werden. Der Bundesrat kann daher hierzu keine Zahlen nennen.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 22.09.2026. Raw data
Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.
