Parlament / Geschäfte / 26.7744
Arbeitslose und Personenfreizügigkeit
eingereicht am 16.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
- Ist es nach geltender Rechtslage möglich, dass die Schweiz EU-Bürgern, die via PFZ hierherkamen und die Stelle verloren haben und/oder Arbeitslosengelder erhalten, die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen? - Wenn ja, welches ist die rechtliche Grundlage? - Wie oft wurde dies letztes Jahr gemacht und wie oft seit 2022?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Kantone können EU/EFTA-Staatsangehörigen, welche unfreiwillig arbeitslos werden, die Aufenthaltsbewilligung entziehen. Die genauen Bedingungen sind in Artikel 61a des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) geregelt.
Wie lange das Aufenthaltsrecht nach einer unfreiwilligen Arbeitslosigkeit bestehen bleibt, hängt davon ab, wie lange die Person zuvor in der Schweiz gearbeitet hat. Wer Arbeitslosenentschädigung erhält, behält das Aufenthaltsrecht während dieser Zeit. Wer seine Stelle hingegen freiwillig aufgibt, verliert das Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer grundsätzlich sofort.
Wie viele EU/EFTA-Staatsangehörige ihr Aufenthaltsrecht so verloren haben, kann aktuell technisch nicht erfasst werden. Der Bundesrat kann daher hierzu keine Zahlen nennen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 22.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
