Parlamento / Oggetti / 26.7744
Arbeitslose und Personenfreizügigkeit
depositato il 16.09.2026 nella Sessione autunnale 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (21.09.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
- 21.09.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda
Testo depositato
- Ist es nach geltender Rechtslage möglich, dass die Schweiz EU-Bürgern, die via PFZ hierherkamen und die Stelle verloren haben und/oder Arbeitslosengelder erhalten, die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen? - Wenn ja, welches ist die rechtliche Grundlage? - Wie oft wurde dies letztes Jahr gemacht und wie oft seit 2022?
Questo testo esiste solo in tedesco.
Parere del Consiglio federale
Die Kantone können EU/EFTA-Staatsangehörigen, welche unfreiwillig arbeitslos werden, die Aufenthaltsbewilligung entziehen. Die genauen Bedingungen sind in Artikel 61a des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) geregelt.
Wie lange das Aufenthaltsrecht nach einer unfreiwilligen Arbeitslosigkeit bestehen bleibt, hängt davon ab, wie lange die Person zuvor in der Schweiz gearbeitet hat. Wer Arbeitslosenentschädigung erhält, behält das Aufenthaltsrecht während dieser Zeit. Wer seine Stelle hingegen freiwillig aufgibt, verliert das Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer grundsätzlich sofort.
Wie viele EU/EFTA-Staatsangehörige ihr Aufenthaltsrecht so verloren haben, kann aktuell technisch nicht erfasst werden. Der Bundesrat kann daher hierzu keine Zahlen nennen.
Questo testo esiste solo in tedesco.
Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 22.09.2026. Dati grezzi
Non si tratta di una pubblicazione ufficiale. Nomi, cifre e testi delle votazioni sono riportati senza modifiche, così come li pubblicano i Servizi del Parlamento.
