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Парламент / Справи / 26.7744

26.7744Fragestunde. FrageEJPDзавершена

Arbeitslose und Personenfreizügigkeit

подано 16.09.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Національна радаErledigt (21.09.2026)

EuropapolitikBeschäftigung und ArbeitMigration

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

  1. 21.09.2026Національна радаSchriftliche Beantwortung der Frage

- Ist es nach geltender Rechtslage möglich, dass die Schweiz EU-Bürgern, die via PFZ hierherkamen und die Stelle verloren haben und/oder Arbeitslosengelder erhalten, die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen? - Wenn ja, welches ist die rechtliche Grundlage? - Wie oft wurde dies letztes Jahr gemacht und wie oft seit 2022?

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Die Kantone können EU/EFTA-Staatsangehörigen, welche unfreiwillig arbeitslos werden, die Aufenthaltsbewilligung entziehen. Die genauen Bedingungen sind in Artikel 61a des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) geregelt.

Wie lange das Aufenthaltsrecht nach einer unfreiwilligen Arbeitslosigkeit bestehen bleibt, hängt davon ab, wie lange die Person zuvor in der Schweiz gearbeitet hat. Wer Arbeitslosenentschädigung erhält, behält das Aufenthaltsrecht während dieser Zeit. Wer seine Stelle hingegen freiwillig aufgibt, verliert das Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer grundsätzlich sofort.

Wie viele EU/EFTA-Staatsangehörige ihr Aufenthaltsrecht so verloren haben, kann aktuell technisch nicht erfasst werden. Der Bundesrat kann daher hierzu keine Zahlen nennen.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 22.09.2026. Необроблені дані

Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.