Kleidervorschriften im Schwimmunterricht: Die Forderung nach völliger Gleichbehandlung überzeugt nicht
Bern einfach, épisode du 09.09.202622:24–24:52 · 2 min
Opinion de Bern einfach · condensée par le Redaktor
Eine Zürcher GLP-Kantonsrätin fordert, dass Mädchen und Buben im Schwimmunterricht und im Schwimmbad bei der Bekleidung gleich behandelt werden. Für die Kleiderwahl bestehen zwischen den Geschlechtern sachliche Unterschiede. Die Forderung wirkt als Ausweichen vor der eigentlichen Frage des Kopftuchverbots.
Die Forderung geht auf die Debatte über das Kopftuch zurück und soll nach ihrer Begründung allgemein gelten, weil jede Ungleichbehandlung Ausdruck bestehender Machtverhältnisse sei. Es ist jedoch kaum anzunehmen, dass viele Mädchen im Schwimmunterricht diese Möglichkeit überhaupt beanspruchen wollen.
Der Kern des Anliegens ist, biologische Unterschiede zwischen Mann und Frau nicht anzuerkennen. Diese Unterschiede haben Folgen für die Bekleidung, und ein Gleichheitsanspruch bis in diesen Bereich überzeugt nicht.
Für eine Partei ist es wenig aussichtsreich, sich mit solchen Vorstössen zu profilieren. Der Anlass war das Kopftuchverbot, und die Schwierigkeit besteht darin, überkommene Rollenbilder auch dann klar zu benennen, wenn sie religiös begründet werden.
Es gibt halt Unterschiede zwischen Mann und Frau.
Ce que schwur.ch a sur ce sujet
- OrganeglpDie Vorstossende gehört der GLP an.
