Les contenus sont traduits automatiquement de l’allemand et n’ont pas été vérifiés ; seul l’original allemand fait foi. Les citations des sources figurent dans leur langue d’origine.

Conseil fédéral / Objectifs du Conseil fédéral / Objectif 20

Ligne directrice 3 · La Suisse assure la sécurité, œuvre en faveur de la paix et agit de manière cohérente et fiable sur le plan international

Objectif 20: La Confédération anticipe les cyberrisques; elle soutient et prend des mesures efficaces visant à protéger la population, l’économie et les infrastructures critiques

2025Rapport 2025: non réalisé2024Rapport 2024: non réalisé

  1. Adoption de l’ordonnance sur l’obligation pour les infrastructures critiques de signaler les cyberattaques
  2. Prise d’acte du rapport sur la stratégie nationale de protection contre les cyberrisques

Le rapport de gestion 2027 paraîtra au printemps 2028.

  1. 20.1 Erarbeitung rechtlicher Grundlagen für die Cybersicherheit

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Vernehmlassung zu neuen Rechtsgrundlagen für die Cybersicherheit eröffnen. Es geht darum, die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, um bei den wichtigsten digitalen Daten des Bundes, der Kantone und Gemeinden, sowie der Betreiber kritischer Infrastrukturen für mehr Sicherheit zu sorgen und die dafür notwendigen rechtlichen und organisatorischen Regelungen zu treffen.

  2. 20.2 Wirksamkeitsprüfung und Weiterentwicklung der Nationalen Cyberstrategie (NCS)

    Kenntnisnahme

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 den Bericht über die Wirksamkeit der Nationalen Cyberstrategie (NCS) zur Kenntnis nehmen. Es geht dabei um eine Standortbestimmung zum Stand der Umsetzung der Massnahmen und um die Grundlagen und Rahmenbedingungen zur Aktualisierung der Strategie.

  3. 20.3 Handlungsmassnahmen aus dem Bericht «VBS. Subsidiarität und Cybersicherheit»

    Beschluss

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 über allfällige Verordnungsanpassungen bezüglich der Subsidiarität von Sicherheitsdienstleistungen im Cyberbereich entscheiden. Es geht darum, auf Bundesebene die vorhandenen Kompetenzen zu regeln und insbesondere die Unterstützungsleistungen der Armee im Cyberbereich zu vereinfachen.

Ziele des Bundesrates 2027 ↗

Le rapport de gestion 2026 paraîtra au printemps 2027.

  1. 20.1 Datenbeschaffung im Cyberbereich

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Vernehmlassung zum Teil II der NDG-Revision (Zusatzpaket) eröffnen. Dieser umfasst unter anderem die Datenbeschaffung im Cyberbereich. Dabei geht es insbesondere darum, die Beschaffung von Netzwerkverkehrsdaten durch den NDB möglichst zu vereinfachen, unter anderem entlang der Empfehlungen aus der unabhängigen Administrativuntersuchung im Zusammenhang mit Informationsbeschaffungen im Bereich Cyber des NDB.

  2. 20.2 Bericht zur Umsetzung Nationale Cyberstrategie

    Kenntnisnahme

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 den Bericht zum Umsetzungsstand der Nationalen Cyberstrategie (NCS) zur Kenntnis nehmen. Die Strategie zeigt auf, mit welchen Zielen und Massnahmen der Bund und die Kantone gemeinsam mit der Wirtschaft und den Hochschulen den Cyberbedrohungen begegnen wollen. Der Steuerungsausschuss (StA) NCS informiert den Bundesrat, die Kantone und die Öffentlichkeit neu jährlich über die Umsetzung der NCS. Dieser erste Bericht des StA NCS dokumentiert die Fortschritte seit der Verabschiedung der Strategie im April 2023.

  3. 20.3 Subsidiarität und Cybersicherheit: Bericht mit Varianten zum weiteren Vorgehen

    Kenntnisnahme

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 vom Bericht mit Varianten zur Schaffung von rechtlichen Grundlagen für die Unterstützung der Armee zu Gunsten der zivilen Behören bei grossen Cybervorfällen Kenntnis nehmen und eine Aussprache darüber führen. Ziel ist es, Grundlagen zu schaffen, welche es ermöglichen, Fachkräfte der Armee rasch abrufen zu können, wenn die Kapazitäten der zivilen Behörden für die Vorfallbewältigung nicht mehr ausreichen.

Ziele des Bundesrates 2026 ↗

  1. 20.1 Datenbeschaffung im Cyberbereich

    Beschluss

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 über den Grundsatz einer allfälligen Zusatzvernehmlassung zur Datenbeschaffung im Cyberbereich entscheiden. Dabei geht es insbesondere darum, die Beschaffung von Netzwerkverkehrsdaten durch den NDB möglichst zu vereinfachen, unter anderem entlang der Empfehlungen aus der unabhängigen Administrativuntersuchung im Zusammenhang mit Informationsbeschaffungen im Bereich Cyber des NDB.

    Rapport de gestion

    Der Bundesrat konnte die Vernehmlassung zur Datenbeschaffung im Cyberbereich nicht im Berichtsjahr eröffnen, da die Bearbeitung der Rückmeldungen aus der ersten Ämterkonsultation mehr Zeit in Anspruch nahm als geplant.

Autres objets du rapport de gestion 2025

  1. Bericht «Mehr Sicherheit bei digitalen Daten» (in Erfüllung der Mo. SiK-S 23.3002)

    Genehmigung / Gutheissungobjet parlementaire de l’annexe

    Der Bundesrat konnte den Bericht aufgrund von Schnittstellen zur Motion SiK-S 23.3001 nicht mehr im Jahr 2025 gutheissen. Das VBS hat entschieden, dem Bundesrat das Vorgehen zur Umsetzung beider Motionen gleichzeitig darzulegen, was zu Verzögerungen im Zeitplan führte.

  2. Gesetzgebung zur Cyberresilienz von Produkten mit digitalen Elementen

    Grundsatzentscheidnon prévu

    Der Bundesrat hat am 20. August 2025 einen Grundsatzentscheid über die Erarbeitung einer Gesetzgebung betreffend Cyberresilienz von digitalen Produkten getroffen. Die neuen gesetzlichen Grundlagen sollen die Sicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen erhöhen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die administrative Belastung der Unternehmen möglichst tief gehalten und dass international tätige Unternehmen aus der Schweiz nicht durch voneinander abweichende Vorgaben zusätzlich belastet werden.

  3. Änderung des Informationssicherheitsgesetzes (ISG) (Einführung einer Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen)

    Inkraftsetzungnon prévu

    Der Bundesrat hat am 7 . März 2025 die Änderung des Informationssicherheitsgesetzes (ISG) zur Einführung einer Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen per 1. April 2025 in Kraft gesetzt. Die Betreiberinnen und Betreiber von kritischen Infrastrukturen werden verpflichtet, dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) Cyberangriffe 24 Stunden nach deren Entdeckung zu melden. Diese Meldungen werden dem BACS ermöglichen, Betroffene bei der Bewältigung von Cyberangriffen zu unterstützen und Betreiberinnen und Betreiber kritischer Infrastrukturen frühzeitig zu warnen. Nachhaltigkeit im weiteren Sinne ist der Schwerpunkt der vierten Leitlinie. So beinhaltet die Leitlinie wichtige Beschlüsse zur Klima- und Energiepolitik, der Landwirtschaftspolitik sowie zur Anpassung an den Klimawandel. Der Bundesrat hat 2025 die Botschaft zu einer Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) verabschiedet. Mit dieser Teilrevision will er die Stellung der Ehepartner auf landwirtschaftlichen Betrieben und den Grundsatz der persönlichen Bewirtschaftung stärken sowie den unternehmerischen Handlungsspielraum für Landwirtinnen und Landwirte erweitern. Der Bundesrat hat 2025 das neue Verminderungsziel der Schweiz unter dem Pariser Übereinkommen (Nationally Determined Contribution, NDC) verabschiedet. Bis 2035 soll der Treibhausgas-Ausstoss um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Zudem hat der Bundesrat 2025 die Botschaft zum plurilateralen Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS) verabschiedet. Des Weiteren hat der Bundesrat 2025 den Aktionsplan Biodiversität Schweiz für die Umsetzungsphase 2025–2030 mit zusätzlichen Massnahmen zur Förderung der Biodiversität gutgeheissen und die zuständigen Bundesämter mit der Umsetzung beauftragt. Der aktualisierte Aktionsplan umfasst 22 Massnahmen, die den Schutz und die Vernetzung von Lebensräumen sowie die Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden stärken. Der Bundesrat hat 2025 den zweiten Standbericht zur Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht «Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz» zur Kenntnis genommen. Der Bericht zeigt, dass die Schweiz dank dem Integralen Risikomanagement (IRM) und einer geeigneten Kombination von planerischen, organisatorischen und technischen Massnahmen auf gutem Weg ist. Ferner hat der Bundesrat 2025 die «Integrale Wald- und Holzstrategie 2050» verabschiedet. Die Strategie führt Schutz- und Nutzungsaspekte von Wald und Holz zusammen und legt die strategische Ausrichtung für den Sektor «Wald und Holz» fest. Der Bundesrat hat 2025 die Botschaft zur Revision des Elektrizitätsgesetzes verabschiedet. Die Revision soll die Bewilligungsverfahren für den Aus- und Umbau der Stromnetze beschleunigen, um den steigenden Anforderungen der Elektrifizierung und der dezentralen Stromproduktion gerecht zu werden. Zudem hat der Bundesrat 2025 die Botschaft zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes verabschiedet. Die Vorlage zielt darauf ab, die volkswirtschaftlichen Risiken, die von systemkritischen Stromunternehmen ausgehen, zu reduzieren und die Stromversorgungssicherheit zu stärken. Ferner hat der Bundesrat 2025 die Botschaft zur Verlängerung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) verabschiedet. Der bestehende Rettungsschirm wird als Übergangslösung um fünf Jahre bis 2031 verlängert.

Ziele des Bundesrates 2025 ↗ · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates ↗

  1. 20.1 Verordnung über die Meldepflicht für kritische Infrastrukturen bei Cyberangriffen

    Verabschiedung

Autres objets du rapport de gestion 2024

  1. Teilnahme an den PESCO, Projekt «Cyber Ranges Federation»

    Beschlussnon prévu

    Der Bundesrat hat am 21. August 2024 die Teilnahme der Schweiz an zwei Projekten der Permanent Structured Cooperation (PESCO) der EU genehmigt. Beide Projekte bieten die Möglichkeit, die internationale Zusammenarbeit zwischen Streitkräften auszubauen und die nationale Verteidigungsfähigkeit der Schweiz zu stärken. Das Projekt «Cyber Ranges Federation» bezweckt, die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Cyberverteidigung zu verbessern. Die Computer- Simulationsumgebungen mehrerer Länder sollen miteinander verbunden werden, um eine komplexere und realistischere Übungsumgebung zu schaffen. Dies ermöglicht, die Qualität der Ausbildung und die Interoperabilität sowohl aus technischer als auch aus organisatorischer Sicht zu optimieren. Die Zusammenführung trägt auch dazu bei, die Forschung und Entwicklung im Bereich Cyber voranzutreiben. Nachhaltigkeit im weiteren Sinne ist der Schwerpunkt der vierten Leitlinie. So beinhaltet die Leitlinie wichtige Beschlüsse zur Landwirtschaftspolitik, der Anpassung an den Klimawandel wie auch zur Umwelt- und Energiepolitik. Der Bundesrat hat 2024 eine Botschaft zur Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes verabschiedet, um die finanzielle Absicherung von mitarbeitenden Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie eingetragene Partnerinnen und Partner von Landwirtinnen und Landwirten im Scheidungsfall zu verbessern. Ferner hat der Bundesrat 2024 die Botschaft zu den drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026 bis 2029 verabschiedet. Er will insbesondere die Investitionen in die Produktionsgrundlagen stärken. Der Bundesrat hat 2024 den Bericht zur Agglomerationspolitik und Politik für ländliche Räume und Berggebiete verabschiedet. Die Strategie bis 2031 und der Aktionsplan zielen darauf ab, Lebensqualität, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz zu fördern, Landschaften zu schonen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Der Bundesrat hat 2024 die Botschaft über Verpflichtungskredite im Umweltbereich 2025–2028 verabschiedet, um Umweltschutz, Biodiversität und den Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren zu fördern. Desweitern hat der Bundesrat 2024 die schrittweise Umsetzung der Gesetzesänderungen aus der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» beschlossen. Der Bundesrat hat 2024 den neuen Aktionsplan zu Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030) für die Jahre 2024 bis 2027 beschlossen. Die SNE 2030 setzt folgende drei Schwerpunkte: nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion; Klima, Energie und Biodiversität sowie Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt. Ausserdem hat der Bundesrat 2024 die zweite Phase (2025–2030) des Aktionsplans zur Strategie Biodiversität Schweiz verabschiedet. Der Aktionsplan umfasst insbesondere Massnahmen gegen das Insektensterben, zur Anpassung der Biodiversität an den Klimawandel und zur Förderung der Artenvielfalt in den Siedlungen. Der Bundesrat hat 2024 die Botschaft zum neuen Staatsvertrag mit Österreich über den Hochwasserschutz am Alpenrhein verabschiedet. Dieser Vertrag ermöglicht Massnahmen zur Erhöhung der Abflusskapazität des Rheins und zur Sanierung der Hochwasserdämme, um die Sicherheit im unteren Rheintal zu erhöhen. Der Bundesrat hat 2024 die nationale Wasserstoffstrategie verabschiedet. Diese Strategie legt das Leitbild und die Ziele des Bundesrates für Wasserstoff und Power-to-X-Derivate fest und schlägt Massnahmen für den Aufbau des inländischen Wasserstoffmarktes sowie die Anbindung an den europäischen Markt vor. Zudem hat der Bundesrat 2024 die Botschaft zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Stromreserve) verabschiedet. So sollen bestehende Massnahmen zur Verhinderung einer Energiemangellage, wie die Winterstromreserve, gesetzlich verankert und unbefristet weitergeführt werden. Sodann hat der Bundesrat 2024 die Botschaft zur Genehmigung des Gas- Solidaritätsabkommens der Schweiz mit Deutschland und Italien verabschiedet.

Geschäftsbericht des Bundesrates 2024 ↗

Lu sur Fedlex : le programme de la législature en texte (allemand, français, italien), les objectifs et les rapports de gestion dans leur version PDF allemande. Les objets figurent donc en allemand. Les objectifs 2024 suivent encore le programme de la législature 2019–2023 et manquent ici ; pour 2024, la page montre les objets que le rapport de gestion indique comme prévus.

Titre et chapeau sont reproduits tels que le News Service Bund les publie. Pas une publication officielle.