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Conseil fédéral / Objectifs du Conseil fédéral / Objectif 8

Ligne directrice 1 · La Suisse assure durablement sa prospérité et saisit les chances qu’offre le numérique

Objectif 8: La Confédération fournit ses prestations de manière efficace et transparente et promeut la transition numérique

2025Rapport 2025: en grande partie réalisé2024Rapport 2024: partiellement réalisé

  1. Adoption du message sur la mise en place du «Swiss Government Cloud»
  2. Décision de principe sur le développement de la coopération dans le cadre de la transformation numérique de l’administration
  3. Adoption du message sur le programme d’encouragement de la transformation numérique dans le système de santé («Digisanté»)
  4. Adoption du message sur la modification de la loi fédérale du 19 juin 2015 sur le dossier électronique du patient
  5. Adoption du message sur la modification de la loi fédérale du 18 mars 1994 sur l’assurance-maladie (garantie du principe «once only» à l’échelle nationale pour tous les utilisateurs de données dans le domaine hospitalier)
  6. Adoption d’un message concernant une loi-cadre sur la réutilisation des données (mise en œuvre de la mo. CSEC-E 22.3890)
  7. Suppression des obstacles de nature formelle et financière pour garantir le principe de la transparence de l’État

Le rapport de gestion 2027 paraîtra au printemps 2028.

  1. 8.1 Beseitigung von Zugangsschranken zur Gewährung des Öffentlichkeitsprinzips

    Grundsatzentscheid

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 gestützt auf die Ergebnisse der Evaluation des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) über allfällige Massnahmen zur Beseitigung von Zugangsschranken entscheiden. Die Evaluation bildet die Grundlage um den allfälligen Revisionsbedarf des BGÖ zu identifizieren sowie andere Massnahmen (z.B. Sensibilisierung, Leitlinien) vorzuschlagen.

  2. 8.2 Weltraumunternehmensgesetz

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Botschaft zum Weltraumunternehmensgesetz verabschieden. Die Zielsetzung der gesetzlichen Grundlage ist, die RUAG International Holding AG – Beyond Gravity (RIH/BG) organisatorisch und inhaltlich so auszurichten, dass sie zu den übergeordneten sicherheitspolitischen Interessen des Bundes beitragen kann. Weiter bietet das Gesetz einen rechtlichen Rahmen, um inhaltliche Vorgaben sowie die Kontrolle durch den Bund und die Steuerungsinstrumente des Eigners zu verankern. Zudem wird die Rechtsgrundlage so gestaltet, dass RIH/BG eine Basis für einen nachhaltigen wirtschaftlichen und profitablen Geschäftsgang erhält.

  3. 8.3 Totalrevision des Verordnungsrechts zum revidierten Zollgesetz

    Ergebnis der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 das Vernehmlassungsergebnis zur Totalrevision des Verordnungsrechts zum revidierten Zollgesetz zur Kenntnis nehmen. Mit der Totalrevision des Zollrechts werden der rechtliche Rahmen für die laufende digitale Transformation (Programm DaziT) gelegt und gleichzeitig die notwendige organisatorische Flexibilität geschaffen, damit das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit noch rascher und wirksamer auf veränderte Lagen reagieren kann.

  4. 8.4 Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung (BV) (in Umsetzung der Mo. SPK-S 26.3005)

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Vernehmlassung zur Änderung der Bundesverfassung (BV) in Umsetzung der Motion SPK-S 26.3005 eröffnen. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Botschaft für einen Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung vorzulegen. Dabei sollen die Grundprinzipien der von Bund und Kantonen getragenen «Digitale Verwaltung Schweiz (DVS)» beachtet werden.

  5. 8.5 Bundesgesetz über den digitalen Datenraum Gesundheit (BDG)

    Ergebnis der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 das Vernehmlassungsergebnis zur Kenntnis nehmen und das weitere Vorgehen festlegen, insbesondere betreffend Gouvernanz des Gesundheitsdatenraums Schweiz. Dabei wird sich die Frage stellen, in welcher Form neben dem Bund auch weitere Akteure in die Trägerschaft und somit in die Verantwortung und Finanzierung des Gesundheitsdatenraums Schweiz miteinbezogen werden sollen.

  6. 8.6 Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) und der Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung (VPofi)

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Vernehmlassung zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) und der Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung (VPofi) eröffnen. Mit der Revision soll insbesondere den Ergebnissen der Evaluation der Offenlegungspflichten bei der Politikfinanzierung Rechnung getragen werden.

  7. 8.7 Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) im Rahmen des Programms E-Collecting (in Umsetzung der Mo. Mühlemann 24.3851 und Michel Matthias 24.3905)

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 in Umsetzung der Motionen Mühlemann 24.3851 und Michel Matthias 24.3905 die Vernehmlassung zu einer Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) eröffnen. Damit sollen in enger Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden beschränkte, praktische Versuche mit E-Collecting ermöglicht werden.

  8. 8.8 Weiterentwicklung der Zusammenarbeit bei der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung

    Verabschiedung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 das Gesamtkonzept zur Konkretisierung des Zielbilds zur künftigen föderalen Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung verabschieden. Dieses beschreibt insbesondere den Zielzustand 2028 bis 2031 bezüglich Leistungsauftrag und Organisation sowie Finanzierung und Governance der Digitalen Verwaltung Schweiz.

  9. 8.9 Bericht über die Umsetzung des Einbezugs der Wissenschaft ins Krisenmanagement (Aufbau thematischer Cluster und weiteres Vorgehen)

    Kenntnisnahme

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 den Bericht über die Umsetzung des Einbezugs der Wissenschaft ins Krisenmanagement zur Kenntnis nehmen. Der Bericht wird die Erfahrungen im Aufbau und in der Bewirtschaftung der thematischen Cluster darlegen und einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterbreiten. Die Bildung der thematischen Cluster in besonders krisenrelevanten Themengebieten soll eine schnellere Identifikation der Expertinnen und Experten im Krisenfall ermöglichen und bereits in normalen Zeiten den Austausch zwischen Bundesverwaltung und Wissenschaft fördern.

Ziele des Bundesrates 2027 ↗

Le rapport de gestion 2026 paraîtra au printemps 2027.

  1. 8.1 Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) (Schutz von Daten juristischer Personen durch Bundesorgane)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis nehmen und die Botschaft verabschieden. Der Bund muss bei der Bearbeitung von Daten natürlicher Personen die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) und der Spezialgesetzgebung beachten. Bis 2028 gelten diese Regelungen aufgrund einer Übergangsbestimmung im DSG auf für die Daten juristischer Personen. Bundesorgane sollen auch nach Auslaufen diese Übergangsbestimmungen berechtigt bleiben, Daten juristischer Personen zu bearbeiten und unter bestimmten Voraussetzungen Dritten bekanntzugeben.

  2. 8.2 Totalrevision des Verordnungsrechts zum revidierten Zollgesetz

    Ergebnis der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 das Vernehmlassungsergebnis zur Totalrevision des Verordnungsrechts zum revidierten Zollgesetz zur Kenntnis nehmen. Mit der Totalrevision des Zollrechts wird der rechtliche Rahmen für die laufende digitale Transformation (Programm DaziT) gelegt und gleichzeitig die notwendige organisatorische Flexibilität geschaffen, damit das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit noch rascher und wirksamer auf veränderte Lagen reagieren kann.

  3. 8.3 Rahmengesetz über die Sekundärnutzung von Daten (in Umsetzung der Mo. WBK-S 22.3890)

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Vernehmlassung zu einem Rahmengesetz über die Sekundärnutzung von Daten eröffnen. Das Potenzial bei der Wiederverwendung von Daten für sekundäre Nutzungszwecke soll besser ausgeschöpft werden. Damit das Potenzial bei der Wiederverwendung von Daten für sekundäre Nutzungszwecke besser ausgeschöpft werden kann, soll die Vorlage die rechtlichen Rahmenbedingungen festsetzen, um spezifische Infrastrukturen für die Sekundärnutzung von Daten in strategisch relevanten Bereichen rasch initialisieren und aufbauen zu können. Die Vorlage setzt das Anliegen der Motion WBK-S 22.3890 um.

  4. 8.4 Bundesgesetz über den digitalen Datenraum Gesundheit

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den digitalen Datenraum Gesundheit eröffnen. Mit diesem Gesetz werden die ersten Grundlagen für die Etablierung von zentralen Diensten zur Unterstützung von medienbruchfreien Datenflüssen in den Bereichen Behandlung, Abrechnung und Behördenleistungen geschaffen.

  5. 8.5 Strategische Neuausrichtung der Beyond Gravity

    Kenntnisnahme

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 den Bericht zur strategischen Neuausrichtung der Beyond Gravity zur Umsetzung der Motion 24.3477 SiK-N «Die Kontrolle über Beyond Gravity zu behalten, ist von strategischem Interesse» zur Kenntnis nehmen. Beyond Gravity (ehemals RUAG Space) wurde im Rahmen der Entflechtung der ehemaligen RUAG Holding der RUAG International zugeordnet und bis anhin auf eine vollständige Privatisierung ausgerichtet. Die strategische Neuausrichtung dient als Grundlage, die strategischen Ziele der RUAG International zu überarbeiten und dementsprechend eine Gesetzesgrundlage für die Beteiligung des Bundes am Unternehmen zu schaffen.

  6. 8.6 Berichterstattung Lage- und Umfeldanalyse

    Kenntnisnahme

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 von der Berichterstattung der Lage- und Umfeldanalyse Kenntnis nehmen. Gestützt auf Art. 32c ter des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) zielt die Lage- und Umfeldanalyse (L&U) darauf ab, zukünftige Entwicklungen, Risiken, Chancen und Herausforderungen für die Schweiz mit einem Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren proaktiv zu antizipieren, einzuordnen und zu analysieren. Die Berichterstattung zur Lage- und Umfeldanalyse zeigt verschiedene mögliche Zukunftsszenarien für die Schweiz im Jahr 2040 auf und bildet eine der Grundlagen für die Legislaturplanung 2027–2031.

  7. 8.7 Bericht über den Abschluss des Programms «Nationale Datenbewirtschaftung» (NaDB)

    Kenntnisnahme

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 den Bericht zum Abschluss des Programms «Nationale Datenbewirtschaftung» zur Kenntnis nehmen. Der Bundesrat will die Datenbewirtschaftung der öffentlichen Hand durch die Mehrfachnutzung von Daten einfacher und effizienter machen. Dazu wurde das Programm NaDB initiiert. Damit Daten mehrfach genutzt werden können, müssen Datenkataloge und Metadaten (Beschreibung eines Datensatzes) einheitlich sein. Zudem müssen die verschiedenen Stellen die Daten austauschen können.

  8. 8.8 Bericht über den Rechtsetzungsbedarf für den Ausbau einer gemeinsamen Stammdatenverwaltung Bund im Bereich «natürliche Personen»

    Kenntnisnahme

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 den Bericht über die Abklärung des Rechtsetzungsbedarfs für den weiteren Ausbau einer gemeinsamen Stammdatenverwaltung Bund im Stammdatenbereich «natürliche Personen» zur Kenntnis nehmen. Der Bericht basiert auf dem Zwischenbericht des BFS zuhanden der GSK aus dem Jahr 2023. Dieser beinhaltet Architekturskizzen, bei denen die Systeme der Bundesverwaltung in den Fokus genommen werden. Geprüft werden sollen darüber hinaus die rechtlich notwendigen Schritte für die Erstellung eines zentralen Abfragediensts. Grundlagen dafür wären die Bundespersonenregister und der Nationale Adressdienst (NAD). Die Rechtssetzungsprüfung kann daher erst gestartet werden, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen für den NAD geklärt sind.

  9. 8.9 Änderung der Bundesstatistikverordnung (BStatV)

    Genehmigung / Gutheissung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 eine Änderung der Bundestatistikverordnung entscheiden und diese per 1. Dezember 2026 in Kraft setzen. Diese Änderung setzt vom Bundesrat beschlossene Massnahmen zur Überwindung des strukturellen Defizits des BFS um.

  10. 8.10 Revision der Bundespersonalverordnung (BPV)

    Genehmigung / Gutheissung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026, in Umsetzung des revidierten Bundespersonalgesetzes, eine Änderung der Bundespersonalverordnung gutheissen. Im Vordergrund stehen Verordnungsanpassungen im Bereich der beruflichen Vorsorge sowie zur Überführung der Disziplinaruntersuchung in eine personalrechtliche Untersuchung.

  11. 8.11 Massnahmen zur digitalen Souveränität

    Kenntnisnahme

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 Massnahmen zur digitalen Souveränität zur Kenntnis nehmen. Digitale Souveränität bedeutet, über Kontroll- und Handlungsfähigkeit im digitalen Raum zu verfügen, um die Erfüllung staatlicher Aufgaben sicherzustellen. Der Bundesrat wird insbesondere Massnahmen prüfen, welche die Handlungsfähigkeit der Regierung und die digitale Souveränität der Bundesverwaltung stärken.

  12. 8.12 Massnahmen basierend auf der Prüfung alternativer finanzieller Verantwortlichkeiten für vom BFS übernommene Aufgaben und Digitalisierungsinfrastrukturen

    Verabschiedung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 Massnahmen verabschieden basierend auf dem Bericht über die Prüfung alternativer finanzieller Verantwortlichkeiten für vom Bundesamt für Statistik übernommene Aufgaben und Digitalisierungsinfrastrukturen, die das BFS zurzeit für die gesamte Bundesverwaltung wahrnimmt oder von denen in erster Linie andere Stellen profitieren. Dieser Bericht ist Teil der Massnahmen zur Überwindung des strukturellen Defizits des Bundesamtes für Statistik.

Ziele des Bundesrates 2026 ↗

  1. 8.1 Konsularstrategie 2025–2028

    Verabschiedung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 erstmals eine Konsularstrategie verabschieden. Es handelt sich um eine Folgestrategie zur Aussenpolitischen Strategie 2024–2027 . Die Strategie wird die thematischen Schwerpunkte im Bereich konsularischer Dienstleistungen zugunsten der verschiedenen Kundengruppen und der involvierten Behördenstellen festlegen. Zu diesen Schwerpunkten wird der Bundesrat in seiner Strategie konkrete Ziele und Massnahmen definieren.

    Rapport de gestion

    Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 seine erste Konsularstrategie 2026–2029 verabschiedet. In einer Welt, die sich tiefgreifend verändert und von der Rückkehr des Krieges nach Europa, der Aushöhlung der multilateralen Ordnung und der Fragmentierung der Allianzen geprägt ist, gewinnt die konsularische Arbeit neue Bedeutung. Mit der Konsularstrategie 2026–2029 will der Bundesrat auf kohärente, strukturierte und zukunftsorientierte Weise auf die Herausforderungen in diesem Bereich der Schweizer Aussenpolitik reagieren und den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern weiterhin einfache, leicht zugängliche und zuverlässige administrative Dienstleistungen bereitstellen.

  2. 8.2 Neue Strategie Rechenzentren-Verbund

    Verabschiedung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die neue Strategie Rechenzentren-Verbund verabschieden. Sie löst das Konzept Rechenzentren-Verbund aus dem Jahre 2014 ab und soll das Zielbild der bundeseigenen Rechenzentren definieren, um den technischen Entwicklungen (Cloud, Netzwerke, KI) Rechnung zu tragen.

    Rapport de gestion

    Der Bundesrat hat am 25. Juni 2025 die neue Strategie «Rechenzentren der zivilen Bundesverwaltung» verabschiedet. Die Strategie definiert grundlegende Anforderungen und Rollen für die bundeseigenen Rechenzentren, die als Basis für die Informatik der Bundesverwaltung dienen und die digitale Souveränität stärken sollen. Sie unterscheidet zwei Anforderungsstufen – Industriestandard (Stufe III) und erhöhte Anforderungen an Informationsschutz, Verfügbarkeit und Qualitätssicherung (Stufe IV) – und legt fest, wie diese umgesetzt werden können. Ausserdem müssen Anlagen der Stufe IV höhere Anforderungen für einen digital souveränen Betrieb erfüllen. Die Strategie enthält zudem Angaben zur Weiterentwicklung bestehender Standorte in den Regionen Bern und Ostschweiz sowie zu neuen und ergänzenden Standorten. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit verschiedener Departemente.

  3. 8.3 Weiterentwicklung der Zusammenarbeit bei der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung

    Grundsatzentscheid

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 einen Grundsatzentscheid in Bezug auf die Ausgestaltung der Zusammenarbeit bei der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung treffen. Die wesentlichen Varianten sind (A) der Status quo mit der Organisation Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) ohne die Möglichkeit, verbindliche Regelungen zu erlassen, (B) die Schaffung einer gemeinsamen Behörde von Bund und Kantonen, welche verbindliche Regelungen erlassen kann, sowie (C) die entsprechende Ermächtigung des Bundes.

    Rapport de gestion

    Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2025, beziehungsweise die Konferenz der Kantonsregierungen am 19. Dezember 2025, das Zielbild für die zukünftige föderale Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung verabschiedet und ein Mandat zu dessen Konkretisierung erteilt. Gleichzeitig hat er die Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision der Bundesverfassung beschlossen. Mit diesem Grundsatzentscheid wird die Digitale Verwaltung Schweiz institutionell und fachlich weiterentwickelt und in Richtung einer politischen Plattform mit verbindlicher Standardsetzung ausgerichtet. Das Zielbild sieht einerseits eine verstärkte gemeinsame Steuerung sowie die Entwicklung gemeinsamer Standards und Architekturen vor. Andererseits soll eine neue Bundeskompetenz geschaffen werden, um wesentliche Standards für alle Gemeinwesen verbindlich festzulegen.

  4. 8.4 Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Sicherstellung des flächendeckenden «Once-Only-Prinzip» für alle Daten Lieferantinnen und Lieferanten im stationären Bereich)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zur Sicherstellung des flächendeckenden «Once- Only-Prinzip» für alle Daten-Lieferantinnen und -Lieferanten im stationären Bereich verabschieden. Durch eine Änderung des KVG soll ermöglicht werden, dass die Daten der Leistungserbringer im spitalstationären Bereich, die für die Erfüllung der Aufgaben gemäss KVG notwendig sind, zentral erhoben und den Empfängern, insbesondere SwissDRG, zur Verfügung gestellt werden.

    Rapport de gestion

    Der Bundesrat konnte die Botschaft im Berichtsjahr nicht verabschieden. Die Auswertung der Stellungnahmen aus der Vernehmlassung beanspruchte mehr Zeit als vorgesehen und führte zu einer Verzögerung der Arbeiten.

  5. 8.5 Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zum Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) verabschieden. Mit der Vorlage sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um den Durchführungsstellen den elektronischen Verkehr mit den Versicherten und anderen Akteuren der 1. Säule zu ermöglichen und den Versicherten moderne, digitale Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.

    Rapport de gestion

    Der Bundesrat hat am 12. September 2025 die Botschaft zum Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) verabschiedet. Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für eine effiziente und sichere elektronische Kommunikation in der 1. Säule sowie für weitere Sozialversicherungen. Kernstück ist die «E-Plattform 1. Säule», die Versicherten einen einfachen, schnellen und sicheren Zugriff auf ihre AHV- und IV-Daten ermöglicht. Die Durchführungsstellen der 1. Säule werden verpflichtet, elektronisch miteinander zu kommunizieren und den Versicherten eine digitale Plattform anzubieten. Durch den standardisierten elektronischen Datenaustausch sollen administrative Aufwände reduziert und Kosten eingespart werden.

  6. 8.6 Totalrevision des Verordnungsrechts zum revidierten Zollgesetz

    Ergebnis der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 das Vernehmlassungsergebnis zur Totalrevision des Verordnungsrechts zum revidierten Zollgesetz zur Kenntnis nehmen. Mit der Totalrevision des Zollrechts wird der rechtliche Rahmen für die laufende digitale Transformation (Programm DaziT) gelegt und gleichzeitig die notwendige organisatorische Flexibilität geschaffen, damit das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit noch rascher und wirksamer auf veränderte Lagen reagieren kann.

    Rapport de gestion

    Der Bundesrat konnte die Vernehmlassung zur Totalrevision des Verordnungsrechts zum revidierten Zollgesetz nicht im Berichtsjahr durchführen. Das verabschiedete revidierte Zollgesetz lag erst im Sommer 2025 vor, weshalb es zu Verzögerungen bei den Verordnungsarbeiten kam.

  7. 8.7 Eckwerte Betriebsmodell Rechenzentren-Verbund

    Verabschiedung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 den Grundsatzentscheid für das Betriebsmodell des Rechenzentren Verbund der Bundesverwaltung verabschieden. Basierend auf der neuen Strategie Rechenzentren Verbund werden im Betriebsmodell u.a. der Betreiber und die Eckwerte für Ziel-Infrastrukturen und Plattformen definiert, auf welchen die Bundesverwaltung ihre Anwendungen entwickeln, respektive Daten halten und bearbeiten soll. Je nach Einsatzgebiet, Sicherheitsniveau, Fertigungstiefe und Bereitstellungsmodell (on-Premise, Managed- Service, Public/Hybrid-Cloud) soll ein ausgewogener Portfolio-Mix aus betriebskostensenkenden, innovations- und effizienzsteigernden sowie werterhaltenden Investitionen in Ziel- Infrastrukturen und -Plattformen erreicht werden.

    Rapport de gestion

    Der Bundesrat hat am 25. Juni 2025 im Rahmen der neuen Strategie «Rechenzentren der zivilen Bundesverwaltung» auch die Eckwerte des Betriebsmodells für den Rechenzentren-Verbund verabschiedet. Die bestehende Aufgabenteilung bleibt weitgehend unverändert. Das BBL sowie armasuisse sind weiterhin für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur zuständig. Gleichzeitig wird ein Kooperationsmodell festgelegt, das eine effiziente Nutzung der vorhandenen Rechenzentren durch die IKT-Leistungserbringer vorsieht. Für eine effiziente Erbringung der Rechenzentren-Produkte und -Dienstleistungen koordinieren die IKT-Leistungserbringer die anfallenden Aufträge untereinander.

  8. 8.8 Konzept eSubventionen als Standardanwendung für die Bewirtschaftung aller Bundessubventionen

    Genehmigung / Gutheissung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 das Konzept zur Bewirtschaftung der Bundessubventionen über die Plattform eSubventionen genehmigen und über die Verbindlichkeitserklärung der Verwendung für die Bundesverwaltung entscheiden. Ziel ist die Vereinheitlichung der Bewirtschaftung der Bundessubventionen in der gesamten Bundesverwaltung.

    Rapport de gestion

    Der Bundesrat liess sich am 5. Dezember 2025 über das Konzept für eine gemeinsame Lösung zur Bearbeitung von Subventionsgesuchen innerhalb der Bundesverwaltung informieren. Mit der Fachanwendung «eSubventionen» sollen ab 2027 Anträge durch Subventionsempfänger eingereicht und durch die zuständige Behörde bearbeitet werden. Durch die einheitliche Beschaffung des Systems soll ein grosses Synergiepotenzial genutzt werden können.

  9. 8.9 Detailkonzept zur Optimierung des Lohnsystems der Bundesverwaltung

    Genehmigung / Gutheissung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 das Detailkonzept zur Optimierung des Lohnsystems der Bundesverwaltung genehmigen und die entsprechenden Anpassungen in der Bundespersonalverordnung gutheissen. Im Rahmen seines Berichts zum Postulat 19.3974 «Entkoppelung der Lohnentwicklung von der Leistungsbeurteilung» hatte er am 6. April 2022 entschieden, die Koppelung zwischen Leistungsbeurteilung und Lohnentwicklung beizubehalten, aber die Lohnentscheide durch die Einbindung von Lohnkurven zu objektivieren. Am 25. Oktober 2023 hat er das Grobkonzept zur Optimierung des Lohnsystems gutgeheissen und die Ausarbeitung des Detailkonzepts sistiert bis zum Vorliegen des von den Postulaten Bauer 23.3087 und Nantermod 23.3070 verlangten Vergleichs der Anstellungsbedingungen.

    Rapport de gestion

    Der Bundesrat hat am 30. April 2025 das Detailkonzept zur Optimierung des Lohnsystems für das Bundespersonal gutgeheissen. Damit führt er ein Lohnsystem für das Bundespersonal ein, das stärker am Markt orientiert ist. Die automatische Lohnentwicklung wird abgeschafft und durch ein Modell ersetzt, das bei konstant guter Leistung zu einem Ziellohn unterhalb des Lohnklassenmaximums führt, wobei Anfangslöhne höher und jährliche Schritte kleiner werden; der Ortszuschlag wird aufgehoben und in den Grundlohn integriert. Die Lohnkosten dürften sich mittel- bis langfristig leicht verringern. Die zur Umsetzung nötige Änderung der Bundespersonalverordnung hat der Bundesrat am 3. September 2025 gutgeheissen und per 1. Januar 2026 (beziehungsweise 1. Januar 2027 für die Bestimmungen zum Lohnsystem) in Kraft gesetzt. Die Reform soll die Personalgewinnung erleichtern und setzt frühere Beschlüsse sowie Aufträge aus dem Parlament um. Nach ein paar Jahren soll eine Evaluation zeigen, ob sich die erwarteten Effekte eingestellt haben.

  10. 8.10 Zwischenbericht Ressourceneinsatz und Umsetzungsstand der Harmonisierungs- und Standardisierungsarbeiten (NaDB)

    Kenntnisnahme

    Der Bundesrat will die Datenbewirtschaftung der öffentlichen Hand durch die Mehrfachnutzung von Daten einfacher und effizienter machen. Damit Daten mehrfach genutzt werden können, müssen Datenkataloge und Metadaten (Beschreibung eines Datensatzes) einheitlich sein. Zudem müssen die verschiedenen Stellen die Daten austauschen können. Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 über die bei den beteiligten Verwaltungsstellen entstandenen Aufwände dazu im Rahmen eines Zwischenberichts über den Ressourceneinsatz und über den Umsetzungsstand der Harmonisierungs- und Standardisierungsarbeiten informiert.

    Rapport de gestion

    Der Bundesrat hat am 13. Juni 2025 den Zwischenbericht zum Programm Nationale Datenbewirtschaftung (NaDB) zur Kenntnis genommen. Der Bericht zeigt, dass die Verwaltung bei der besseren Nutzung und dem Austausch von Daten Fortschritte erzielt. Ziel ist, dass Personen und Unternehmen bestimmte Angaben nur noch einmal melden müssen und die Abläufe einfacher werden.

  11. 8.11 Bundesstatistikverordnung

    Inkraftsetzung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die neue Bundesstatistikverordnung verabschieden und in Kraft setzen. Diese regelt die Tätigkeiten sämtlicher Statistikproduzenten des Bundes, namentlich die Durchführung von Erhebungen und Befragungen, die Datenbearbeitung und -nutzung zu statistischen Zwecken sowie die verschiedenen Dienstleistungen im Bereich Datenwissenschaft und künstliche Intelligenz.

    Rapport de gestion

    Der Bundesrat hat am 30. April 2025 die neue Bundesstatistikverordnung gutgeheissen und per 1. Juni 2025 in Kraft gesetzt. Sie vereint die bisherigen Verordnungen und regelt die Organisation und Tätigkeiten aller Statistikproduzenten des Bundes umfassend in einem einzigen Erlass. Die Verordnung definiert den gesamten statistischen Wertschöpfungsprozess sowie Dienstleistungen in den Bereichen Statistik, Datenwissenschaft und Künstliche Intelligenz. Sie erhöht die Transparenz der Statistikproduktion und berücksichtigt die Anforderungen des Datenschutzgesetzes.

Autres objets du rapport de gestion 2025

  1. Bericht «Vorsorglicher Rechtsschutz ausserhalb der Geschäftszeiten» (in Erfüllung des Po. RK-N 22.3002)

    Genehmigung / Gutheissungobjet parlementaire de l’annexe

    Der Bundesrat konnte im Berichtsjahr den Bericht nicht verabschieden. Hinsichtlich der Persönlichkeitsverletzungen im Internet hat sich gezeigt, dass ein Bezug zu den Arbeiten für ein Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen (KomPG) besteht. Der Bundesrat hat dazu im Herbst 2025 die Vernehmlassungsvorlage verabschiedet.

  2. Bericht «Datenschutz bei den Datenbanken des Bundes und der Kantone - Es braucht eine Gesamtschau» (in Erfüllung des Po. Flach 19.4567)

    Genehmigung / Gutheissungobjet parlementaire de l’annexe

    Der Bundesrat konnte im Berichtsjahr den Bericht nicht verabschieden. Aufgrund seines bereichsübergreifenden Charakters erforderte die Ausarbeitung des Berichts einen grossen Koordinationsaufwand.

  3. Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG)

    Verabschiedung der Botschaftnon prévu

    Der Bundesrat hat am 5. November 2025 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier verabschiedet. Mit der Vorlage wird das heutige elektronische Patientendossier durch ein elektronisches Gesundheitsdossier ersetzt, das der gesamten Bevölkerung automatisch und kostenlos zur Verfügung steht. Das E-GD bündelt alle relevanten Gesundheitsinformationen einer Person an einem Ort und stärkt die Behandlungsqualität sowie die Koordination im Gesundheitswesen. Gleichzeitig werden Aufgaben, Kompetenzen und die Finanzierung zwischen Bund und Kantonen neu geregelt und klarer festgelegt. Der Bund verantwortet die zentrale technische Infrastruktur und den Datenschutz, während die Kantone den Betrieb sicherstellen.

  4. Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) (Sanierungsverfahren für natürliche Personen)

    Verabschiedung der Botschaftnon prévu

    Der Bundesrat hat am 15. Januar 2025 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) verabschiedet. Er schlägt damit zwei neue Sanierungsverfahren für natürliche Personen vor, die eine zweite Chance auf ein schuldenfreies Leben erhalten sollen. Die Verfahren richten sich sowohl an Personen mit regelmässigem Einkommen als auch an stark überschuldete Personen, die keine Einigung mit den Gläubigern erzielen können. Damit sollen gesundheitliche und volkswirtschaftliche Belastungen infolge von Überschuldung reduziert werden.

  5. Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) (in Umsetzung der Mo. Rieder 20.3419, SPK-N 22.3371, Stöckli 22.3933 und Badran 24.3425)

    Verabschiedung der Botschaftnon prévu

    Der Bundesrat hat am 30. April 2025 die Botschaft zu verschiedenen Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) verabschiedet und eine Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) auf den 1. Juli 2027 in Kraft gesetzt. Die Änderungen betreffen unter anderem die Durchführung eidgenössischer Volksabstimmungen, den Rechtsmittelweg bei Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Versuche mit E-Collecting. Stimmberechtigte mit Beeinträchtigungen erhalten erleichterte Möglichkeiten zur selbständigen Stimmabgabe unter Wahrung des Stimmgeheimnisses. Zudem wird der Bundesrat ermächtigt, Volksabstimmungen bei schweren Störungen zu verschieben oder abzusagen.

  6. Teilrevision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG)

    Verabschiedung der Botschaftnon prévu

    Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2025 die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) verabschiedet. Er will fachlich sinnvolle und politisch mehrheitsfähige Aspekte aus der gescheiterten Revision von 2018 umsetzen, um die Rechtslage zu verbessern und die Rechtssicherheit zu stärken. Die Ergebnisse der Vernehmlassung hat er zur Kenntnis genommen und nur geringfügige Anpassungen vorgenommen, etwa bei der Obergrenze der Gerichtsgebühren in besonderen Fällen. Vorgesehen sind zudem redaktionelle, rechtstechnische und organisationsrechtliche Änderungen, die unter anderem die Gerichtsorganisation und Verjährungsfristen betreffen. Zudem schlägt der Bundesrat eine Vertretungsbefugnis des Departements zur Vereinfachung des Klageverfahrens vor.

  7. Bundesgesetz über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen (in Umsetzung der Mo. RK-N 22.3381)

    Verabschiedung der Botschaftnon prévu

    Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen verabschiedet. Die Regelung sieht vor, dass bei Postsendungen, die eine Frist auslösen (z. B. Kündigungen oder Gerichtsurteile) und die an einem Wochenende oder Feiertag zugestellt werden, der Fristenlauf erst am folgenden Werktag beginnt. Damit wird betroffenen Personen mehr Zeit eingeräumt, insbesondere wenn die Zustellung auf ein Wochenende fällt. Im Zivilprozessrecht gilt dieser Grundsatz bereits, nun wird er auf das ganze Bundesrecht übertragen.

  8. Änderung des Regierungs - und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) (Schutz von Daten juristischer Personen durch Bundesorgane)

    Eröffnung der Vernehmlassungnon prévu

    Der Bundesrat hat am 21. Mai 2025 die Vernehmlassung zur Präzisierung des Schutzes juristischer Personen bei der Datenbearbeitung durch Bundesorgane eröffnet. Damit soll künftig im Regierungsund Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) festgelegt werden, wie Daten juristischer Personen behandelt, gespeichert oder weitergegeben werden dürfen. Ziel ist, Rechtssicherheit zu schaffen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch für Unternehmen und andere juristische Personen klarzustellen. Die Vorlage regelt, wann Auskunft oder Löschung verlangt werden kann und unter welchen Bedingungen eine Weitergabe an Dritte zulässig ist. Im Bereich der zweiten Leitlinie, die dem nationalen und generationengerechten Zusammenhalt gewidmet ist, setzte der Bundesrat 2025 Akzente in der Sozial- und Gesundheitspolitik, beschäftigte sich mit Gleichstellung, aber auch mit der Arbeitsmarktpolitik. Der Bundesrat hat 2025 Massnahmen im Bereich der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt beschlossen, um das inländische Arbeitsmarktpotenzial noch besser auszuschöpfen. Dazu gehört die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine verbindliche Meldung von im Familiennachzug eingereisten Personen an die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, um deren berufliche Integration zu fördern. Ausserdem hat der Bundesrat 2025 die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate erhöht. Der Bundesrat hat 2025 die Botschaft zur Revision des Wohnraumförderungsgesetzes verabschiedet. Damit werden das vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) in Zusammenarbeit mit den Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus entwickelte Modell einer Kostenmiete, sowie die Zuständigkeit des BWO für die Mietzinsüberprüfung bei indirekt geförderten Objekten in das Gesetz aufgenommen. Der Bundesrat hat 2025 eine Zwischenbilanz zum Stand der Umsetzung der Gleichstellungsstrategie 2030 zur Kenntnis genommen. Die Evaluation zeigt, dass es in der Schweiz Fortschritte bei der Förderung der Gleichstellung gibt, die strategischen Ziele aber noch nicht erreicht sind. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann mit der Entwicklung von neuen prioritären Massnahmen beauftragt. Der Bundesrat hat 2025 den ersten Bericht des Nationalen Armutsmonitorings gutgeheissen. Der Bericht bietet eine umfassende Analyse der Armutssituation in der Schweiz. Er zeigt, dass rund 8 Prozent der Bevölkerung unter dem Existenzminimum leben und das Ziel zur Reduktion der Armut bisher nicht erreicht wurde. Der Bundesrat hat Ende 2024 die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) zur Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungs-Initiative eröffnet. Der indirekte Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament sieht vor, die Kantone zu verpflichten, einen Mindestbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung zu leisten. Ferner hat der Bundesrat 2025 die Leitlinien für die nächste AHV-Reform verabschiedet, womit die finanzielle Lage der Versicherung zwischen 2030 und 2040 langfristig stabilisiert werden soll. Schliesslich hat der Bundesrat 2025 entschieden, dass die 13. AHV-Rente erstmals im Dezember 2026 als Zuschlag zur Altersrente für diesen Monat ausbezahlt wird und einem Zwölftel der jährlich ausbezahlten Altersrente entspricht. Der Bundesrat hat 2025 die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (EpG) verabschiedet. Sie ermöglicht es Bund und Kantonen in enger Zusammenarbeit, die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung vor zukünftigen Bedrohungen durch übertragbare Krankheiten zu schützen und die dafür notwendigen Vorsorgemassnahmen rechtzeitig zu ergreifen. Zudem hat der Bundesrat 2025 die Botschaft zur Teilrevision des Heilmittelgesetzes verabschiedet, mit welcher der Zugang zu innovativen Arzneimitteltherapien geklärt und die Verwendung digitaler Instrumente im Medikationsprozess gefördert werden sollen. Des Weiteren hat der Bundesrat 2025 die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die AHV bezüglich Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause eröffnet. Damit wird präzisiert, dass Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen, die zeitweise im Heim oder Spital und regelmässig zu Hause leben, Anspruch auf Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause haben. Der Bundesrat hat 2025 die Botschaft zur 2. Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative verabschiedet. Dadurch sollen die Arbeitsbedingungen und die Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Pflege verbessert werden, damit die Berufsverweildauer erhöht und die Ergebnisse der Ausbildungsoffensive der 1. Etappe gesichert werden können. Sodann hat der Bundesrat 2025 die Verordnungsänderungen zur Umsetzung der Änderung vom 29. September 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung verabschiedet und eine Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring eingesetzt. Der indirekte Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zur Kostenbremse-Initiative sieht die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vor. Der Bundesrat legt alle vier Jahre fest, wie stark die Kosten maximal steigen dürfen. Schliesslich hat der Bundesrat 2025 das neue Gesamt-Tarifsystem für ambulante ärztliche Leistungen TARDOC genehmigt. Das neue System berücksichtigt die Bedürfnisse der Hausarztmedizin besser, vereinfacht die Rechnungsstellung und begrenzt Anreize zur Leistungssteigerung.

Ziele des Bundesrates 2025 ↗ · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates ↗

  1. 8.1 Weiterentwicklung der Zusammenarbeit bei der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung

    Grundsatzentscheid

  2. 8.2 Legislaturplanung 2023–2027

    Verabschiedung der Botschaft

  3. 8.3 Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG)

    Verabschiedung der Botschaft

  4. 8.4 Totalrevision des Verordnungsrechts zum revidierten Zollgesetz

    Ergebnis der Vernehmlassung

  5. 8.5 Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) (in Umsetzung der Mo. Nantermod 20.3066 und Mo. Silberschmidt 21.3180)

    Eröffnung der Vernehmlassung

  6. 8.6 Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zur Sicherstellung des flächendeckenden Once-Only-Prinzips für alle Daten-Nutzerinnen und Nutzer im stationären Bereich

    Eröffnung der Vernehmlassung

  7. 8.7 Statistisches Mehrjahresprogramm des Bundes 2024–2027

    Verabschiedung

  8. 8.8 Bericht über den Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung Bund

    Kenntnisnahme

  9. 8.9 Evaluationsbericht zum Kompetenzzentrum für Datenwissenschaften

    Kenntnisnahme

  10. 8.10 Bericht Datenwissenschaft zur Wahrung der Privatsphäre

    Kenntnisnahme

  11. 8.11 Totalrevision der Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie (MetV)

    Inkraftsetzung

  12. 8.12 Datenbearbeitungsverordnung

    Gutheissung

Autres objets du rapport de gestion 2024

  1. Bericht «Gewährleistung der freien Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger» (in Erfüllung des Po. Dandrès 21.4168)

    Genehmigung / Gutheissungobjet parlementaire de l’annexe

    Der Bundesrat konnte den Bericht nicht im Berichtsjahr gutheissen, weil dieser aktuellen Entwicklungen aus der Rechtsprechung zum Rechtsschutz Rechnung tragen musste.

  2. Bericht «Personalstrategie im Aussendepartement. Durchlässigkeit und Flexibilität stärken» (in Erfüllung des Po. Gredig 22.3751)

    Genehmigung / Gutheissungobjet parlementaire de l’annexe

    Der Bundesrat konnte den Bericht im Berichtsjahr nicht gutheissen. Ein Berichtsentwurf, der auch einen Ländervergleich enthält, wurde erstellt. Aufgrund der Komplexität des Themas sind die internen Konsultationen zu diesem Thema aber noch nicht abgeschlossen.

  3. Technische Umsetzung der neuen elektronischen Identität des Bundes (E-ID)

    Grundsatzentscheidnon prévu

    Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2024 die Grundsätze für die technische Umsetzung der neuen elektronischen Identität des Bundes (E-ID) festgelegt. Die Umsetzung erfolgt in zwei Schritten, wobei zuerst eine hoch sichere Vertrauensinfrastruktur eingeführt wird. Parallel dazu wird an einer Lösung gearbeitet, damit in einem zweiten Schritt den noch höheren Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre Rechnung getragen werden können. Die E-ID gewährleistet mit einer Reihe von Vorkehrungen einen hohen Datenschutz. So ist sie unter anderem aufgrund der dezentralen Datenspeicherung ausschliesslich auf dem Smartphone der Inhaberin oder des Inhabers vorhanden und dort vor unerlaubtem Zugriff geschützt. Ausserdem entscheiden die Nutzerinnen und Nutzer selber, wem sie welche Daten übermitteln.

  4. Aufbau der Swiss Government Cloud (SGC)

    Verabschiedung der Botschaftnon prévu

    Der Bundesrat hat am 22. Mai 2024 die Botschaft zum Aufbau einer Swiss Government Cloud (SGC) verabschiedet. Diese bildet das technische Fundament für zentrale Digitalisierungsvorhaben und unterstützt die digitale Transformation des Bundes. Die SGC ist für die Anforderungen und Bedürfnisse der Bundesverwaltung konzipiert, wird technisch aber so aufgebaut, dass auch Kantone und Gemeinde sie nutzen können. Erste Funktionalitäten sollen bereits ab 2026 produktiv sein.

  5. Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung)

    Verabschiedung der Botschaftnon prévu

    Der Bundesrat hat am 14. August 2024 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung) verabschiedet. Der Bundesrat will das Betreibungswesen weiter modernisieren. Mit verschiedenen Massnahmen sollen die Digitalisierung vorangetrieben sowie die Gläubigerinnen und Gläubiger besser vor Missbrauch bei den Betreibungsregisterauszügen geschützt werden.

  6. Änderung des Bundespersonalgesetzes

    Verabschiedung der Botschaftnon prévu

    Der Bundesrat hat am 28. August 2024 die Botschaft zur Änderung des Bundespersonalgesetzes verabschiedet. Neben Anpassungen in der beruflichen Vorsorge sollen der Datenschutz gestärkt und die Digitalisierung im Personalwesen vorangetrieben werden. Mit der Revision werden zudem punktuelle Änderungen vorgenommen, um die Effizienz in der Umsetzung des Bundespersonalrechts zu steigern.

  7. Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und Totalrevision der Schwerverkehrsabgabeverordnung

    Inkraftsetzungnon prévu

    Der Bundesrat hat am 27 . März 2024 die Totalrevision der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) verabschiedet und beschlossen, das revidierte Schwerverkehrsabgabegesetz (SVAG) sowie die SVAV per 1. Mai 2024 in Kraft zu setzen. Die Änderungen dienen der technischen Erneuerung und Modernisierung des Erhebungssystems sowie der Harmonisierung mit ausländischen Mautsystemen. Mit der automatisierten und digitalen Abgabeerhebung wird der Aufwand für die Abgabepflichtigen und das BAZG reduziert.

  8. Personalpolitische Vorgaben des Bundesrates für die Periode 2024–2027

    Genehmigung / Gutheissungnon prévu

    Der Bundesrat hat am 1. Mai 2024 die strategischen Sollwerte für das Personalmanagement der Bundesverwaltung erneuert und gutgeheissen. Die Zielgrössen für die Geschlechterverteilung im Grenzwachtkorps und für den Frauenanteil in den Kaderlohnklassen wurden erhöht. Bei der Geschlechterverteilung insgesamt, beim Frauenanteil im Bereich Verteidigung, beim Anteil beschäftigter Menschen mit Behinderungen bzw. der Auszubildenden (Lernende und Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten) wurden die Zielniveaus der Vorperiode weitergeführt. Neue Sollwerte wurden für die Verbleibquoten der Lernenden sowie der Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten definiert. Im Bereich der zweiten Leitlinie, die dem nationalen und generationengerechten Zusammenhalt gewidmet ist, setzte der Bundesrat 2024 Akzente in der Gesundheits- und Sozialpolitik, beschäftigte sich mit Kultur aber auch mit der Arbeitsmarktpolitik. Der Bundesrat hat 2024 eine Gesamtschau zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials genehmigt. Die Ergebnisse des Berichts zeigen, dass sich die arbeitsmarktlichen Kennzahlen in den letzten Jahren positiv entwickelt haben und die bestehenden Massnahmen bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials leisten. Der Bundesrat hat 2024 die Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 verabschiedet. Die Kulturbotschaft präsentiert die Ziele, die wichtigsten Massnahmen und die Finanzierung sämtlicher Förderbereiche verschiedener Kulturinstitutionen des Bundes. Zudem hat der Bundesrat 2024 den vierten Bericht der Schweiz über die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verabschiedet. Der Bundesrat hat 2024 die Botschaft zur Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) verabschiedet. Die Revision schlägt wichtige Änderungen vor, um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Arbeit, Zugang zu Dienstleistungen und Anerkennung der schweizerischen Gebärdensprachen. Der Bundesrat hat 2024 beschlossen, die erste Etappe des neuen Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) und die dazugehörige Verordnung (JSFVV) auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Damit sollen Kinder und Jugendliche schweizweit einheitlich besser vor ungeeigneten Medieninhalten geschützt werden. Der Bundesrat hat 2024 die Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung) verabschiedet. Er will den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Gesetz verankern, um Eltern zu verpflichten, Kinder ohne Gewalt zu erziehen. Ausserdem hat der Bundesrat 2024 die Vernehmlassung zur Anpassung des Zivilgesetzbuches (Erleichterung der Stiefkindadoption, Anpassung des Familienrechts) eröffnen. Mit dieser Anpassung sollen Kinder, die seit Geburt mit dem rechtlichen Elternteil und dem Wunschelternteil zusammenleben, von diesem schneller adoptiert werden können. Der Bundesrat hat 2024 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) verabschiedet, um die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei den AHV-Hinterlassenenrenten zu beseitigen und das System an gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen. Hinterlassene Elternteile sollen künftig die Rente bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes erhalten, unabhängig vom Zivilstand. Ferner hat der Bundesrat 2024 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen (ELG) verabschiedet, um das betreute Wohnen für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner mit Ergänzungsleistungen (EL) zu fördern. Neu sollen etwa Notrufsysteme, Haushaltshilfe und Mahlzeitendienste in den EL berücksichtigt werden. Ausserdem hat der Bundesrat 2024 die Botschaft zur Einführung und Finanzierung der 13. AHV-Altersrente verabschiedet. Die Auszahlung soll ab 2026 jährlich im Dezember erfolgen. Der Bundesrat hat 2024 die Vernehmlassung für den Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) eröffnet. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, mehr Pflegefachkräfte auszubilden und die Zahl der Berufsaustritte zu senken. Ferner hat der Bundesrat 2024 die Verlängerung der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten bis 2028 gutgeheissen. Ziel ist es, die Prävention von Erkrankungen wie Krebs, Diabetes und Herz-Kreislauf-Leiden zu stärken. Schliesslich hat der Bundesrat 2024 die Verlängerung der Nationalen Strategie Sucht bis 2028 gutgeheissen, um die Suchthilfe zu verbessern und Abhängigkeitserkrankungen wie Mischkonsum und Verhaltenssüchte, darunter Videospielsucht, gezielt zu bekämpfen. Der Bundesrat hat 2024 ein Massnahmenpaket zur Verbesserung der Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln beschlossen. Die Massnahmen umfassen die Erweiterung der Lagerpflicht, die Erleichterung von Importen im Falle von Engpässen und die Schaffung von Anreizen für die Produktion lebenswichtiger Medikamente. Zudem werden Kapazitätsverträge mit Herstellern geprüft, um die Eigenproduktion zu sichern.

Geschäftsbericht des Bundesrates 2024 ↗

Lu sur Fedlex : le programme de la législature en texte (allemand, français, italien), les objectifs et les rapports de gestion dans leur version PDF allemande. Les objets figurent donc en allemand. Les objectifs 2024 suivent encore le programme de la législature 2019–2023 et manquent ici ; pour 2024, la page montre les objets que le rapport de gestion indique comme prévus.

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