Die Liste behandelt nur Rentnerhaushalte. Die Rückwirkung der Plafonierung auf die Beitrags-Leistungs-Beziehung heutiger Erwerbstätiger fehlt und ist ein eigenständiger Mechanismus.
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Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars darf nicht grösser sein als 150 % der Maximalrente. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die beiden Einzelrenten entsprechend gekürzt.
- FonteMerkblatt 3.01 Leistungen der AHV: Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV · Informationsstelle AHV/IV in Zusammenarbeit mit dem BSV
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