Parlamento / Oggetti / 26.7013
Unzureichende Durchsetzung von Netzsperren bei illegalen Online-Spielangeboten
depositato il 02.03.2026 nella Sessione primaverile 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (09.03.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
- 09.03.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda
Testo depositato
- Ist dem Bundesrat bekannt, dass die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) sowie die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) eine Sperrliste für nicht bewilligte Online-Spielangebote führen, deren Netzsperren von Providern offenbar nicht konsequent umgesetzt werden? - Weshalb werden Provider nicht stärker in die Pflicht genommen, obwohl gesetzliche Möglichkeiten bestehen? - Wie viele Verurteilungen gab es bisher, und sind regulatorische Massnahmen geplant?
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Parere del Consiglio federale
Die ESBK lässt den Zugang zu online durchgeführten Geldspielen sperren, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind. Gesperrt wird ausschliesslich der Zugang zu Geldspielen, deren Veranstalterinnen ihren Sitz im Ausland haben oder diesen verschleiern und deren Angebote von der Schweiz aus zugänglich sind.
Beim Bundesamt für Kommunikation sind 462 Provider gemeldet (Stand 2024). Die ESBK kontrolliert die Umsetzung der Sperrliste regelmässig stichprobenartig und stellt namentlich bei den grossen Fernmeldedienstanbietern Kooperation und folglich eine Umsetzung der Sperrliste fest. Schon bei der Ausarbeitung der Botschaft zum Geldspielgesetz war klar, dass eine hundertprozentige Wirksamkeit nicht gewährleistet werden kann. Eine Netzsperre kann nicht das ganze Internet abriegeln, sondern dient dazu, die Spielerinnen und Spieler auf legale Geldspielangebote umzuleiten.
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Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 18.09.2026. Dati grezzi
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