Unzureichende Durchsetzung von Netzsperren bei illegalen Online-Spielangeboten
подано 02.03.2026 на сесії «Frühjahrssession 2026»Перша палата: Національна радаErledigt (09.03.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 09.03.2026Національна радаSchriftliche Beantwortung der Frage
Поданий текст
- Ist dem Bundesrat bekannt, dass die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) sowie die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) eine Sperrliste für nicht bewilligte Online-Spielangebote führen, deren Netzsperren von Providern offenbar nicht konsequent umgesetzt werden? - Weshalb werden Provider nicht stärker in die Pflicht genommen, obwohl gesetzliche Möglichkeiten bestehen? - Wie viele Verurteilungen gab es bisher, und sind regulatorische Massnahmen geplant?
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Позиція Федеральної ради
Die ESBK lässt den Zugang zu online durchgeführten Geldspielen sperren, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind. Gesperrt wird ausschliesslich der Zugang zu Geldspielen, deren Veranstalterinnen ihren Sitz im Ausland haben oder diesen verschleiern und deren Angebote von der Schweiz aus zugänglich sind.
Beim Bundesamt für Kommunikation sind 462 Provider gemeldet (Stand 2024). Die ESBK kontrolliert die Umsetzung der Sperrliste regelmässig stichprobenartig und stellt namentlich bei den grossen Fernmeldedienstanbietern Kooperation und folglich eine Umsetzung der Sperrliste fest. Schon bei der Ausarbeitung der Botschaft zum Geldspielgesetz war klar, dass eine hundertprozentige Wirksamkeit nicht gewährleistet werden kann. Eine Netzsperre kann nicht das ganze Internet abriegeln, sondern dient dazu, die Spielerinnen und Spieler auf legale Geldspielangebote umzuleiten.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
