Parlamento / Oggetti / 26.7140
Verhindert die Schweiz Überflüge im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Iran
depositato il 04.03.2026 nella Sessione primaverile 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (09.03.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
- 09.03.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda
Testo depositato
Gemäss Haager Abkommen verbietet das Neutralitätsrecht der Schweiz, Kriegsparteien militärisch zu unterstützen. Überflüge von Militärflugzeugen kriegsführender Staaten sind klar untersagt, da dies als indirekte Waffenhilfe gilt. Ausnahmen gelten bei UN-Mandaten, bei humanitären Flügen oder zur Abwehr nichtmilitärischer Bedrohungen. 1. Wurde der Schweizer Luftraum im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Angriff auf den Iran durchquert? 2. Setzt der BR das Überflugsverbot konsequent durch?
Questo testo esiste solo in tedesco.
Parere del Consiglio federale
1. Ausländische Militär- und Staatsluftfahrzeuge dürfen den Schweizer Luftraum nur mit einer sogenannten «Diplomatic Clearance» des Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL durchqueren. Stand 4. März 2026 lag kein militärisches oder anderes Überfluggesuch im Zusammenhang mit den militärischen Schlägen im Iran vor.
2. Das BAZL behandelt Überfluggesuche in Absprache mit der Direktion für Völkerrecht (DV) des EDA und der Luftwaffe, soweit diese betroffen sind. Gesuche von erheblicher politischer Tragweite, beispielsweise für Flüge zur Vorbereitung oder Unterstützung von Kampfhandlungen, unterbreitet das UVEK dem Bundesrat. Ein Entscheid erfolgt unter Wahrung der Neutralität.
Questo testo esiste solo in tedesco.
Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 18.09.2026. Dati grezzi
Non si tratta di una pubblicazione ufficiale. Nomi, cifre e testi delle votazioni sono riportati senza modifiche, così come li pubblicano i Servizi del Parlamento.
