Verhindert die Schweiz Überflüge im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Iran
подано 04.03.2026 на сесії «Frühjahrssession 2026»Перша палата: Національна радаErledigt (09.03.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 09.03.2026Національна радаSchriftliche Beantwortung der Frage
Поданий текст
Gemäss Haager Abkommen verbietet das Neutralitätsrecht der Schweiz, Kriegsparteien militärisch zu unterstützen. Überflüge von Militärflugzeugen kriegsführender Staaten sind klar untersagt, da dies als indirekte Waffenhilfe gilt. Ausnahmen gelten bei UN-Mandaten, bei humanitären Flügen oder zur Abwehr nichtmilitärischer Bedrohungen. 1. Wurde der Schweizer Luftraum im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Angriff auf den Iran durchquert? 2. Setzt der BR das Überflugsverbot konsequent durch?
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Позиція Федеральної ради
1. Ausländische Militär- und Staatsluftfahrzeuge dürfen den Schweizer Luftraum nur mit einer sogenannten «Diplomatic Clearance» des Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL durchqueren. Stand 4. März 2026 lag kein militärisches oder anderes Überfluggesuch im Zusammenhang mit den militärischen Schlägen im Iran vor.
2. Das BAZL behandelt Überfluggesuche in Absprache mit der Direktion für Völkerrecht (DV) des EDA und der Luftwaffe, soweit diese betroffen sind. Gesuche von erheblicher politischer Tragweite, beispielsweise für Flüge zur Vorbereitung oder Unterstützung von Kampfhandlungen, unterbreitet das UVEK dem Bundesrat. Ein Entscheid erfolgt unter Wahrung der Neutralität.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
