Parlamento / Oggetti / 26.7579
Selbstbeschränkung der SRG
depositato il 10.06.2026 nella Sessione estiva 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (15.06.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
- 15.06.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda
Testo depositato
- Wurde der Bundesrat vor Abschluss der Vereinbarung zwischen SRG und Verlegern konsultiert, obwohl diese die wesentliche Elemente des Leistungsauftrags und der Angebotsstrategie der konzessionierten SRG betrifft? - Falls ja, was war die Position des Bundesrats? Falls nein: Weshalb nicht? - Ist er der Auffassung, dass eine überwiegend gebührenfinanzierte Institution ohne vorgängige Bestimmung des Leistungsauftrages Vereinbarungen abschliessen darf, die den Umfang ihres Angebots beschränken?
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Parere del Consiglio federale
Der Bundesrat wurde vor Abschluss der Vereinbarung zwischen der SRG und den Verlegerverbänden nicht konsultiert. Die SRG kann jedoch unter Einhaltung der Vorgaben des Radio- und Fernsehgesetzes sowie der SRG-Konzession solche Vereinbarungen abschliessen.
Für die Beurteilung von allfälligen Wettbewerbsverzerrungen, die aus einer solchen Vereinbarung resultieren könnten, ist die Wettbewerbskommission zuständig.
Die SRG hat in den Jahren 2023 und 2024 jährlich insgesamt 280'000 Franken für digitale Werbeträger aufgewendet. Für das Jahr 2025 liegen noch keine Zahlen vor. In ihrer Vereinbarung mit den Verlegerverbänden verpflichtet sich die SRG, künftig 60% der Marketingausgaben für das Online- resp. Social Media-Angebot bei Schweizer Medienhäusern zu buchen. Die verbleibenden 40% werden gemäss Vereinbarung über eine Agentur der Verleger gebucht, wie beispielsweise Goldbach, Audienzz oder Admeira. Dieser Passus ist seit April 2026 in Kraft. Konkrete Angaben zu allfälligen Zahlungen liegen noch keine vor.
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Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 18.09.2026. Dati grezzi
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