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Парламент / Справи / 26.7579

26.7579Fragestunde. FrageUVEKзавершена

Selbstbeschränkung der SRG

подано 10.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаErledigt (15.06.2026)

StaatspolitikMedien und Kommunikation

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

  1. 15.06.2026Національна радаSchriftliche Beantwortung der Frage

- Wurde der Bundesrat vor Abschluss der Vereinbarung zwischen SRG und Verlegern konsultiert, obwohl diese die wesentliche Elemente des Leistungsauftrags und der Angebotsstrategie der konzessionierten SRG betrifft? - Falls ja, was war die Position des Bundesrats? Falls nein: Weshalb nicht? - Ist er der Auffassung, dass eine überwiegend gebührenfinanzierte Institution ohne vorgängige Bestimmung des Leistungsauftrages Vereinbarungen abschliessen darf, die den Umfang ihres Angebots beschränken?

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Der Bundesrat wurde vor Abschluss der Vereinbarung zwischen der SRG und den Verlegerverbänden nicht konsultiert. Die SRG kann jedoch unter Einhaltung der Vorgaben des Radio- und Fernsehgesetzes sowie der SRG-Konzession solche Vereinbarungen abschliessen.

Für die Beurteilung von allfälligen Wettbewerbsverzerrungen, die aus einer solchen Vereinbarung resultieren könnten, ist die Wettbewerbskommission zuständig.

Die SRG hat in den Jahren 2023 und 2024 jährlich insgesamt 280'000 Franken für digitale Werbeträger aufgewendet. Für das Jahr 2025 liegen noch keine Zahlen vor. In ihrer Vereinbarung mit den Verlegerverbänden verpflichtet sich die SRG, künftig 60% der Marketingausgaben für das Online- resp. Social Media-Angebot bei Schweizer Medienhäusern zu buchen. Die verbleibenden 40% werden gemäss Vereinbarung über eine Agentur der Verleger gebucht, wie beispielsweise Goldbach, Audienzz oder Admeira. Dieser Passus ist seit April 2026 in Kraft. Konkrete Angaben zu allfälligen Zahlungen liegen noch keine vor.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані

Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.