Parlamento / Oggetti / 26.7691
Müssen sich neue Kernkraftwerke nicht an die Vorgabe des Entsorgungsnachweises halten?
depositato il 15.09.2026 nella Sessione autunnale 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (21.09.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
- 21.09.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda
Testo depositato
Nach Aussage von Bundesrat Rösti (Infoveranstaltung zu Nördlich Lägern vom 8.9.) ist für die zusätzlichen Abfälle eines neuen Kernkraftwerks ein neues Verfahren für das Tiefenlager erforderlich. Gleichzeitig verlangt das KEG bereits für die Rahmenbewilligung eines Kernkraftwerks einen Entsorgungsnachweis. Wie soll dieser für ein neues Kernkraftwerk erbracht werden, wenn die notwendige zusätzliche Lagerkapazität in Nördlich Lägern zum Zeitpunkt der Rahmenbewilligung noch gar nicht bewilligt ist?
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Parere del Consiglio federale
Gemäss Kernenergiegesetz kann eine Rahmenbewilligung nur erteilt werden, wenn der Nachweis für die Entsorgung der anfallenden radioaktiven Abfälle erbracht worden ist.
Der Entsorgungsnachweis für bestehende Kernkraftwerke wurde erbracht. Der Bundesrat genehmigte den von der Nagra eingereichten Entsorgungsnachweis im Jahr 2006 und bestätigte damit die grundsätzliche Machbarkeit einer sicheren Entsorgung der hochaktiven Abfälle.
Ein neues Kernkraftwerk muss ebenfalls die grundsätzliche Machbarkeit der Entsorgung nachweisen. Für den Entsorgungsnachweis ist nicht entscheidend, ob für die anfallenden radioaktiven Abfälle bereits die nötige Lagerkapazität vorhanden ist.
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Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 21.09.2026. Dati grezzi
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