Parlament / Geschäfte / 22.405
Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein
eingereicht am 22.02.2022 in der Frühjahrssession 2022Erstrat: NationalratZugewiesen an die behandelnde Kommission (17.09.2026)
- GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Das Geschäft enthält ein Bundesgesetz oder einen Bundesbeschluss, der dem Referendum untersteht.
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 22.02.2022WAK-NBeschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
- 16.01.2023WAK-SKeine Zustimmung
- 21.09.2023NationalratFolge gegeben
- 11.03.2024StänderatFolge gegeben
- 16.09.2026NationalratBeschluss gemäss Entwurf
Eingereichter Text
Es sind die Rechtsgrundlagen zu schaffen, die zur Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein erforderlich sind. Unter Klimareserve versteht man die Möglichkeit, eine Traubenmenge (bemessen in kg/m2) zu ernten, die über der kantonalen Quote, aber unter dem nationalen Maximalernteertrag für Weine mit dem Label "kontrollierte Ursprungsbezeichnung" (KUB; Französisch: "appellation d'origine contrôlée", AOC) liegt.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
