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24.448Parlamentarische InitiativeParloffen

Sondersessionen. Das Büro entscheiden lassen

eingereicht am 23.09.2024 in der Herbstsession 2024Erstrat: NationalratIn Kommission des Nationalrats (19.06.2026)

Parlament

  • GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Eine parlamentarische Initiative: ein Erlassentwurf aus dem Parlament selbst.

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 21.02.2025SPK-NFolge geben (Erstrat)
  2. 19.06.2026NationalratKeine Abschreibung

Das Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN, Art. 33d) ist so zu ändern, dass das Büro des Nationalrates künftig jedes Jahr frei entscheiden kann, ob die Durchführung einer Sondersession nötig ist oder ob es andere Wege gibt, um die Behandlung der parlamentarischen Vorstösse voranzutreiben.

Heute sieht Artikel 33d GRN vor, dass sich der Rat jedes Jahr mindestens einmal zu einer Sondersession versammelt, es sei denn es liegen keine behandlungsreifen Beratungsgegenstände vor. Es gäbe jedoch andere Möglichkeiten, um die Behandlung der Vorstösse innerhalb der im Parlamentsgesetz vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren (Art. 119 Abs. 5 Bst. a ParlG) sicherzustellen. So könnten in den ordentlichen Sessionen zusätzliche Zeitfenster für diese Beratungsgegenstände vorgesehen werden (z. B. der Montagabend) oder die Redezeit könnte bei den Vorstössen von fünf auf drei Minuten verkürzt werden (Gewinn von 66 %), wie es eine andere parlamentarische Initiative vorschlägt. In diesem Zusammenhang beantragen wir, dass das Büro des Nationalrates jedes Jahr flexibel entscheiden kann, ob die Durchführung einer Sondersession nötig ist oder ob es andere Wege gibt, um die Behandlung der hängigen Vorstösse voranzutreiben.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.