Parlament / Geschäfte / 25.404
Indirekter Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative
eingereicht am 21.02.2025 in der Frühjahrssession 2025Erstrat: NationalratGeplant für die Schlussabstimmung (15.09.2026)
- GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Das Geschäft enthält ein Bundesgesetz oder einen Bundesbeschluss, der dem Referendum untersteht.
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 21.02.2025WBK-NBeschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission)
- 28.04.2025WBK-SZustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
- 18.03.2026NationalratBeschluss gemäss Entwurf
- 08.06.2026StänderatAbweichung
- 17.06.2026NationalratAbweichung
- 15.09.2026StänderatZustimmung
Eingereichter Text
Artikel 14 des Tierschutzgesetzes und gegebenenfalls weitere Erlasse werden gemäss folgenden Eckwerten ergänzt:
• Der Bund beobachtet die Importentwicklung von Magret, Stopfleber und Confit von Enten und Gänsen nach Einführung der Deklarationspflicht.
• Er trifft weitergehende Massnahmen im Sinne einer Importbeschränkung, soweit sich die importierte Menge nach fünf Jahren seit Inkrafttreten der Deklarationspflicht nicht merklich reduziert hat.
Begründung
Wegen des grossen Leidens, das Gänsen und Enten beim Mästen zugefügt wird, ist die Produktion von Stopfleber in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten. Der Tierschutz geniesst in der Schweiz einen hohen Stellenwert und die Stopfleber-Initiative stösst gemäss Umfrage (DemoSCOPE Februar 2024) auf grosse Zustimmung, v.a. in der Deutschschweiz (89% «Eher Ja» und «Ja»). Die Initiative hat somit gewisse Chancen, im Falle einer Abstimmung angenommen zu werden. Mit der Einführung einer Deklarationspflicht begegnet der Bund diesem Anliegen aber mit einer äusserst vagen Massnahme und riskiert so, den Konsum von Stopfleber, Magret und Confit nicht merklich zu reduzieren und das Tierwohl nicht zu verbessern.
Darum soll der Initiative ein indirekter Gegenentwurf gegenübergestellt werden, der die Einführung von Importbeschränkungen vorsieht, sofern die Deklarationspflicht innert einer gesetzten Frist nicht die gewünschten Resultate erzielt, nämlich den Rückgang des Konsums von tierquälerisch erzeugten Produkten aus der Geflügelmast. Bei diesem Gegenvorschlag handelt es sich nicht um ein unmittelbares Verbot und er nimmt die Argumentationslinie des Bundesrates und teils auch des Parlaments auf: Die Regelung wird stufengerecht im Tierschutzgesetz verankert und sie wahrt den Grundsatz der Verhältnismässigkeit im Sinne der Vereinbarkeit mit geltendem Handelsrecht, da eine Importbeschränkung als strenge Massnahme erst erlassen wird, wenn mildere Massnahmen nicht zum Ziel geführt haben.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 19.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
