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25.411Parlamentarische InitiativeEFDoffen

Verbesserung der Finanzmarktstabilität durch klare Regeln bei der Übertragung von Sicherheiten an die SNB

eingereicht am 19.03.2025 in der Frühjahrssession 2025Erstrat: NationalratVorprüfung - in Kommission des Nationalrates (01.09.2026)

Finanzwesen

  • GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Eine parlamentarische Initiative: ein Erlassentwurf aus dem Parlament selbst.

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 14.10.2025WAK-NFolge geben (Erstrat)
  2. 31.08.2026WAK-SKeine Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)

Der Bundesversammlung wird eine Regelung für die Übertragung von Sicherheiten im Rahmen der SNB-Programme (ELA/LGHS) zur Liquiditätshilfe für Banken in Krisensituationen unterbreitet. Als Vorbild soll das geltende Pfandbriefgesetz (PfG) dienen. Eine gesetzliche Regelung würde die Hürden und die Kosten zur Teilnahme an den SNB-Programmen deutlich reduzieren, die Schweizer Finanzstabilität nachhaltig stärken und für Rechtssicherheit sorgen.

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat im Jahr 2023 ihr Dispositiv für die Liquiditätsversorgung des Bankensektors (Emergency Liquidity Assistance, ELA) erweitert. Mit der Initiative «Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten» möchte die SNB die Finanzstabilität der Schweiz weiter verbessern. Die SNB erwartet, dass möglichst viele Banken an dem Programm partizipieren. Für die Erreichung der Prozessbereitschaft muss eine Bank diverse Vorarbeiten leisten. Unter anderem müssen Übertragungsklauseln in jedem einzelnen Kreditvertrag eingefügt und Schuldbriefe in Registerschuldbriefe umgewandelt werden. Diese Vorarbeiten sind einerseits zeitaufwändig (mehrere Jahre), da sie einzeln im Kundenkontakt thematisiert und umgesetzt werden. Andererseits lösen sie namhafte Kosten aus. Eine gesetzliche Regelung zur Übertragung von Sicherheiten an die SNB für die Beanspruchung einer ausserordentlichen Liquiditätshilfe würde diese Hürde der Vorarbeiten massgeblich reduzieren und die Prozessbereitschaft der Banken deutlich beschleunigen. Ausserdem sorgt die Regelung für Rechtssicherheit unter den Involvierten (Kunde, Bank und SNB). Als Beispiel dient das Pfandbriefgesetz, welches in Art. 18 und Art. 23 konkursfest regelt, dass die Übergabe der Deckung an die Pfandbriefgläubiger bzw. an die Pfandbriefzentralen nicht erforderlich ist. Ferner können durch eine gesetzliche Regelung auch Verunsicherungen bei der Kundschaft vermieden werden, welche aufgrund der Vertragsanpassungen bzw. eines möglichen Schuldnerwechsels entstehen könnten. Insgesamt liesse sich damit die gewünschte Verstärkung der Finanzplatzstabilität deutlich früher erreichen, was im Interesse der SNB und des gesamten Finanzplatzes liegt.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 19.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.