Parlament / Geschäfte / 25.431
Freizügigkeitsgesetz. Administrative Entlastung
eingereicht am 21.03.2025 in der Frühjahrssession 2025Erstrat: NationalratVorprüfung - in Kommission des Ständerates (17.04.2026)
- GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Eine parlamentarische Initiative: ein Erlassentwurf aus dem Parlament selbst.
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 17.04.2026SGK-NFolge geben (Erstrat)
Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative ein:
Freizügigkeitsgesetz vom 17. Dezember 1993 (SR 831.42), Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben c (neu): Versicherte können die Barauszahlung der Austrittsleistung verlangen, wenn:
Die Austrittsleistung weniger als 2000 Franken beträgt und sie nicht innert drei Monaten nach Beendigung des letzten Vorsorgeverhältnisses wieder in eine Vorsorgeeinrichtung eingetreten sind.
Begründung
In der zweiten Säule werden heute zehntausende Konten mit Kleinstbeträgen von unter 2‘000 Franken geführt. Die Bewirtschaftung dieser Konten verursacht einen hohen administrativen Aufwand mit entsprechend hohen Gebühren, die in keinem Verhältnis zu den kleinen Beträgen stehen.
Der Bundesrat hat das Problem offenbar erkannt und in der letzten BVG-Reform mit einer Änderung des Freizügigkeitsgesetzes vorgeschlagen, solche Kleinstbeträge als Barauszahlungen aus dem Vorsorgekreis entlassen zu können (siehe Botschaft zur Reform BVG 21 vom 25.11.2023 mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen). Leider ist diese sinnvolle Bestimmung nicht umgesetzt worden; wahrscheinlich ist sie während den parlamentarischen Beratungen angesichts der Komplexität der Vorlage schlicht vergessen gegangen.
Es scheint mir daher sinnvoll, das Geschäft wieder aufzunehmen und diese kleine Anpassung im Interesse der Kleinstversicherer und als Beitrag zur administrativen Entlastung möglichst rasch umzusetzen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 19.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
