Parlament / Geschäfte / 25.445
Keine Entschädigung für Berichterstatter!
eingereicht am 13.06.2025 in der Sommersession 2025Erstrat: NationalratErledigt (29.09.2026)
- GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Eine parlamentarische Initiative: ein Erlassentwurf aus dem Parlament selbst.
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 29.09.2026NationalratKeine Folge gegeben
Eingereichter Text
Der Artikel 9 Abs 2 des Parlamentsressourcengesetz (PRG) soll dahingehend abgeändert werden, dass grundsätzlich keine Entschädigung für Berichterstatter und Berichterstatterinnen ausbezahlt werden. Ausnahmen für die Berichterstattung über besonders umfangreiche Geschäfte sollen möglich sein.
Begründung
Die Ratsmitglieder erhalten für die Vorbereitung der Ratsarbeit eine pauschale Entschädigung von 26'000 Franken. Pro Sitzungstag erhalten sie zusätzlich 440 Franken. Insgesamt belaufen sich die Entschädigungen mittlerweile auf über 130'000 Franken pro Jahr - und dies wohlverstanden für ein Mandat, welches circa 50% eines ordentlichen Pensums entspricht. Da sollte es doch selbstverständlich sein, dass das Schreiben eines Berichtes in der Entschädigung enthalten ist.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 29.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
