Parlament / Geschäfte / 25.486
Einführung des Straftatbestandes "Bestellungsbetrug"
eingereicht am 16.12.2025 in der Wintersession 2025Erstrat: NationalratIn Kommission des Nationalrats (09.10.2026)
- GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Eine parlamentarische Initiative: ein Erlassentwurf aus dem Parlament selbst.
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 19.11.2026RK-NBeratung vorgesehen
Eingereichter Text
Im Schweizerischen Strafgesetzbuch soll neu ein Straftatbestand "Bestellungsbetrug" eingeführt werden. Sinngemäss kann dieser neue Straftatbestand vom Artikel 148 StGB abgeleitet werden.
Begründung
Handwerker, Versandhäuser, Onlineshops und weitere Dienstleister können ein Lied davon singen: Buchstäblich zehntausendfach werden jährlich Waren und Dienstleistungen bestellt, obwohl die Besteller aufgrund ihrer finanziellen Lage nicht in der Lage und meist auch nicht willens sind, diese zu bezahlen.
Die bestehenden Artikel des Strafgesetzbuches sind nicht geeignet, solch verwerfliches Tun zu ahnden. Inbesondere der Artikel 146 "Betrug" erfordert viel zu hohe Bedingungen, um einen Bestellungsbetrug ahnden zu können. Es drängt sich daher die Einführung eines neues StGB-Artikels "Bestellungsbetrug" auf!
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 09.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
