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26.4060MotionWBFerledigt

Versteigerung des Zollkontingents Brotgetreide

eingereicht am 10.08.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: StänderatErledigt (14.09.2026)

WirtschaftFinanzwesen

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 14.09.2026StänderatAblehnung

Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlagen zu schaffen, um das Zollkontingent Brotgetreide per Versteigerung zuzuteilen oder das aktuell verwendete Windhundverfahren zu optimieren.

Eine Minderheit der Kommission (Hegglin Peter, Bischof Pirmin, Germann, Salzmann) beantragt, die Motion abzulehnen.

Im Rahmen der Motionen Badertscher 24.3385 und Riem 24.3127 beschäftigt sich die Wirschaftskommission des Ständerates (WAK-S) mit dem Importregime von Brotgetreide. Die Verwaltung hielt gegenüber der WAK-S fest, dass die einzige anzustrebende Änderung im System darin bestünde, das Zollkontingent Brotgetreide neu per Versteigerung zuzuteilen oder das aktuell angewendete Windhundverfahren zu optimieren.

Mit dieser Motion soll der Bundesrat in diesem Vorhaben bestärkt und dazu verpflichtet werden. Vorteile entstehen für die Brotgetreideproduzenten in tendenziell höherem Grenzschutz, für den Bund in entsprechenden Einnahmen und für die Importeure in rechtsgleicheren und planbareren Verfahren.

Der Bundesrat hat bereits im Mai 2026 mitgeteilt, dass er im Kontext der Anpassung an neue Marktbedingungen im Zuge der Diversifizierung des Schweizer Aussenhandels die Landwirtschaft gezielt unterstützen will. Diese Mehrausgaben sollen durch entsprechende Mehrerträge durch die Versteigerung von Importkontingenten gegenfinanziert werden. Mit der Anwendung der Versteigerung erfolgt eine wettbewerbsgerechtere Zuteilung des Zollkontingents, da mit dem Windhundverfahren die Zollkontingentsmengen in der Regel innerhalb weniger Minuten ausgeschöpft werden (Frage 26.7559).

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Annahme

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.