Parlament / Geschäfte / 26.424
Anpassung der Lohnbestimmungen für von der Vereinigten Bundesversammlung gewählte Personen
eingereicht am 29.03.2026 in der Sondersession 4. 2026Erstrat: StänderatIn Kommission des Nationalrats (23.09.2026)
- GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Eine parlamentarische Initiative: ein Erlassentwurf aus dem Parlament selbst.
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 08.05.2026RK-NZustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
- 23.09.2026StänderatBeschluss gemäss Entwurf
Eingereichter Text
Die Verordnungen, welche das Arbeitsverhältnis der Richter und Richterinnen der eidgenössischen Gerichte, des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin und der stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen sowie der oder des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten regeln, sind so anzupassen, dass den Änderungen per 1. Januar 2027 – sprich der Aufhebung des Ortszuschlags und der Einführung eines Ziellohnes – Rechnung getragen wird. Der Verweis auf das Lohnklassensystem der Bundesverwaltung wird gestrichen; die Löhne werden festgelegt und unterstehen dem Teuerungsausgleich, wie bei den Bundesrichterinnen und Bundesrichtern.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 23.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
