Parlament / Geschäfte / 26.441
Volksinitiativen effizienter beraten
eingereicht am 19.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratZugewiesen an die behandelnde Kommission (26.08.2026)
- GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Eine parlamentarische Initiative: ein Erlassentwurf aus dem Parlament selbst.
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Das Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) ist so zu ändern, dass für die Beratung von Volksinitiativen die Redezeit der Rednerinnen und Redner (ausgenommen Kommissionsberichterstattung, Fraktionssprecherinnen und -sprecher) auf drei Minuten begrenzt wird.
Begründung
In Konsequenz der Annahme der Mo. 24.447 von NR Damien Cottier durch den Nationalrat und dem Auftrag an die Kommission, die Redezeit der Rednerinnen und Redner bei persönlichen Vorstössen auf 3 Minuten zu begrenzen, wird die vorliegende Parlamentarische Initiative eingereicht. Was für die persönlichen Vorstösse gilt, muss umso mehr für Volksinitiativen gelten. Bei der Behandlung der Blackout-Initiative hätten so zum Beispiel etwas mehr als drei Stunden gespart werden können.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
