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Gleichlautende Vorstösse unterbinden – Parlamentsbetrieb entlasten

eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)

StaatspolitikParlament

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind so zu ändern, dass wortgleiche Vorstosstexte aus dem gleichen Rat eingereicht während einer Session unzulässig sind und automatisch als ein Vorstoss mit mehreren Urhebern behandelt werden.

Bereits vor Jahren stellte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates fest, dass sich exakt gleichlautende Vorstösse unterschiedlicher Urheber häuften. Die Praxis wird als wenig effizient und schwerfällig bezeichnet. Es entsteht unnötige Bürokratie.

Eine neue Regelung, die mehrere Urheberinnen und Urheber ermöglicht, ist seit 2025 eingeführt. Dies sollte die Praxis gleichlautender Vorstösse überflüssig machen und daher auch den Ratsbetrieb vereinfachen.

Nun zeigt sich, dass sich die Praxis offenbar nicht verändert hat und weiterhin Vorstoss-Serien mit wortgleichen Vorstosstexten eingereicht werden (vgl. «Die Auswirkungen der generativen künstlichen Intelligenz in die Gleichstellungsstrategie 2030 einbeziehen» oder «Sichtbarkeit des Schweizer Musikschaffens auf digitalen Plattformen sicherstellen»). Für diese Fälle wurde die neue Regelung eingeführt, sodass fraktionsübergreifendes Einreichen möglich ist. Deshalb sollten solche Serien auch in einem Vorstoss zusammengefasst und wortgleiche Anliegen unterbunden werden.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 29.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.