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26.446Parlamentarische InitiativeParloffen

Büro Zusammensetzung und Verfahren

eingereicht am 19.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratZugewiesen an die behandelnde Kommission (26.08.2026)

StaatspolitikParlament

  • GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Eine parlamentarische Initiative: ein Erlassentwurf aus dem Parlament selbst.

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates erarbeitet eine Vorlage, mit der Artikel 8 «Büro: Zusammensetzung und Verfahren» des Geschäftsreglements des Nationalrates (GRN) wie folgt angepasst wird:

GRN Art. 8 Zusammensetzung und Verfahren

1 Das Büro besteht aus:

a. den drei Mitgliedern des Präsidiums;

b. den vier Stimmenzählerinnen oder Stimmenzählern;

c. den Präsidentinnen und Präsidenten der Fraktionen;

d. weiteren Mitgliedern.

1bis Die Zusammensetzung des Büros richtet sich nach der Stärke der Fraktionen im Nationalrat.

Eine 13-köpfige Kommission wäre nach mathematischen Gesichtspunkten (siehe VERTEILSCHLÜSSEL KOMMISSIONSSITZE NATIONALRAT 52. LEGISLATUR (09.01.2025)) anderes zusammengesetzt als die tatsächliche Zusammensetzung des Büro-N. So sind bei der tatsächlichen Zusammensetzung des Büro-N die SVP und die FDP mit je einem Sitz untervertreten, während die Grünliberale Fraktion mit zwei Sitzen übervertreten ist. Als mögliche Lösung bietet sich an, das Büro-N um vier Mitglieder auf 17 Mitglieder zu vergrössern.

Fraktion VFraktion SFraktion M-EFraktion RLFraktion GFraktion GL

Mathematischer Verteil-schlüssel532210

Tatsächliche Büro-N Zusammen-setzung432112

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.