Parlament / Geschäfte / 26.4579
Verstärkung der Brandbekämpfung aus der Luft
eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Kapazitäten im Bereich der Brandbekämpfung aus der Luft wesentlich auszubauen.
Begründung
Die Waldbrände, die in diesem Hitzesommer 2026 mehrere Länder Europas heimgesucht haben, machen deutlich, wie wichtig angemessene Kapazitäten für die Brandbekämpfung aus der Luft sind. Glücklicherweise blieb die Schweiz in diesem Jahr von Grossbränden verschont, sodass unser Land sogar drei Super-Puma-Helikopter im Kampf gegen die Brände auf Korsika einsetzen konnte. Sollten jedoch bei einer künftigen Hitzewelle in der Schweiz Grossbrände ausbrechen, würden die derzeitigen Kapazitäten für die Brandbekämpfung aus der Luft nicht ausreichen. Der Waldbrand in Bitsch (Kanton Wallis) im Juli 2023 zeigt, mit welchen Folgen die Schweiz künftig rechnen muss: Rund 130 Hektaren Wald sind in Rauch aufgegangen, das sind Schätzungen zufolge beinahe 50 000 Bäume. Gemäss vom BAFU diesen Sommer veröffentlichten Informationen machen Grossbrände deutlich, dass die zur Verfügung stehenden Kapazitäten für die Brandbekämpfung an ihre Grenzen stossen können, wenn mehrere Brände gleichzeitig wüten. Ein unveröffentlichter Bericht des VBS aus dem Jahr 2025 kommt zu ähnlichen Schlüssen, insbesondere bei Grossbränden.
Der Bundesrat muss dringend die Kapazitäten für die Brandbekämpfung aus der Luft ausbauen, und zwar im Rahmen einer koordinierten Strategie und in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Die Beschaffung neuer Luftfahrzeuge scheint in diesem Zusammenhang unabdingbar.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
